Meinungsäußerung
Meinungsäußerung bezeichnet die Kundgabe eines wertenden Dafürhaltens oder einer Auffassung im Rahmen geistiger Auseinandersetzung. Der Begriff gehört zur allgemeinen Grundrechtslehre oder zu einem besonderen Freiheits- oder Gleichheitsrecht. Seine Anwendung bestimmt, wer geschützt ist, welche staatlichen Maßnahmen erfasst werden und unter welchen Voraussetzungen Beschränkungen verfassungsrechtlich zulässig sind. Maßgeblich sind das Grundgesetz und die hierzu entwickelte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Der Begriff ist damit für Reichweite und Durchsetzung verfassungsrechtlicher Freiheit besonders bedeutsam.
Rechtliche Bedeutung
Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus den Grundrechten des Grundgesetzes und ihrer Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht.
Voraussetzungen und Folgen
Sie fällt grundsätzlich in den Schutz der Meinungsfreiheit, unabhängig davon, ob sie rational, emotional, wertvoll oder anstößig ist
Beispiel
Ein Bürger kritisiert öffentlich eine politische Entscheidung mit scharfen Worten
Häufige Fragen
Welche Rechtsgrundlage ist maßgeblich?
Entscheidend sind das jeweils betroffene Grundrecht, seine verfassungsrechtlichen Schranken und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts.
Wann liegt eine Verletzung vor?
Eine Grundrechtsverletzung liegt vor, wenn staatliche Gewalt den Schutzbereich beeinträchtigt und der Eingriff nicht verfassungsrechtlich gerechtfertigt ist.
Verwandte Begriffe
Grundrechte, Verfassungsrecht, Verhältnismäßigkeit
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.