Hypothetische Kausalität

Hypothetische Kausalität betrifft die Frage, ob ein tatsächlich verursachter Erfolg später ohnehin durch einen nur gedachten oder noch nicht wirksam gewordenen Umstand eingetreten wäre. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft.

Rechtliche Bedeutung

Reserveursachen beseitigen die Ursächlichkeit der realen Handlung grundsätzlich nicht. Maßgeblich ist der konkrete Erfolg in seiner tatsächlichen Gestalt; hypothetische Ersatzverläufe bleiben regelmäßig außer Betracht.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Ein Täter zerstört eine Sache, die wenige Stunden später bei einem bereits angekündigten Abriss ebenfalls zerstört worden wäre.

Häufige Fragen

Warum ist Hypothetische Kausalität strafrechtlich wichtig?

Der Begriff beeinflusst, ob ein Verhalten tatbestandsmäßig, zurechenbar, rechtswidrig oder schuldhaft ist und welche Form strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Betracht kommt.

Ist die Bewertung immer eindeutig?

Nein. Sie hängt vom konkreten Tatbestand, vom festgestellten Sachverhalt und häufig von dogmatischen Abgrenzungen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Objektive Zurechnung, Unterlassen im Strafrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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