Ingerenz

Ingerenz bezeichnet die Begründung einer Garantenpflicht durch pflichtwidriges Vorverhalten, das eine nahe Gefahr für ein geschütztes Rechtsgut geschaffen hat. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft. Die Abgrenzung ist stets anhand des konkreten Sachverhalts vorzunehmen.

Rechtliche Bedeutung

Wer eine solche Gefahr verursacht, muss im Rahmen des Zumutbaren Maßnahmen zur Abwendung des drohenden Erfolgs ergreifen. Umfang und Grenzen der Pflicht sind anhand des konkreten Vorverhaltens zu bestimmen.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Wer fahrlässig einen Brand auslöst, darf einen gefährdeten Bewohner nicht ohne Hilfe im Gebäude zurücklassen.

Häufige Fragen

Warum ist Ingerenz strafrechtlich wichtig?

Der Begriff beeinflusst, ob ein Verhalten tatbestandsmäßig, zurechenbar, rechtswidrig oder schuldhaft ist und welche Form strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Betracht kommt.

Ist die Bewertung immer eindeutig?

Nein. Sie hängt vom konkreten Tatbestand, vom festgestellten Sachverhalt und häufig von dogmatischen Abgrenzungen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Objektive Zurechnung, Unterlassen im Strafrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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