Durchsuchung
Eine Durchsuchung ist eine strafprozessuale Ermittlungsmaßnahme, bei der Räume, Personen oder Sachen nach Beweismitteln, einem Beschuldigten oder zu beschlagnahmenden Gegenständen durchsucht werden. Sie greift regelmäßig in die Unverletzlichkeit der Wohnung und weitere Grundrechte ein. Deshalb benötigt sie eine gesetzliche Grundlage und ist grundsätzlich durch einen Richter anzuordnen. Bei Gefahr im Verzug können gesetzlich bestimmte Behörden handeln.
Voraussetzungen
Die Durchsuchung muss der Aufklärung einer konkreten Straftat dienen und verhältnismäßig sein. Bei einem Beschuldigten gelten andere Voraussetzungen als bei unverdächtigen Dritten.
Richtervorbehalt
Nach Art. 13 GG und §§ 102 ff. StPO ist grundsätzlich eine richterliche Anordnung erforderlich. Die Anordnung muss Tatvorwurf, Ziel und Grenzen der Maßnahme erkennen lassen.
Beispiel
Besteht der Verdacht, dass sich Beweismittel in einer Wohnung befinden, kann das Ermittlungsgericht eine Durchsuchung anordnen.
Häufige Fragen
Muss man die Durchsuchung dulden?
Eine wirksam angeordnete Maßnahme ist grundsätzlich zu dulden; Betroffene können aber Rechtsschutz suchen.
Darf die Polizei alles mitnehmen?
Nur Gegenstände, die als Beweismittel oder zur Sicherung in Betracht kommen, dürfen sichergestellt oder beschlagnahmt werden.
Verwandte Begriffe
Strafprozessrecht, Beschuldigter, Ermittlungsverfahren, Beschlagnahme, Verhältnismäßigkeitsprinzip
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.