Versuchte Anstiftung

Versuchte Anstiftung ist der erfolglose Versuch, einen anderen zur Begehung eines Verbrechens oder zur Anstiftung zu einem Verbrechen zu bestimmen. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft.

Rechtliche Bedeutung

§ 30 Absatz 1 StGB erweitert die Strafbarkeit in das Vorfeld. Erforderlich sind Tatentschluss und unmittelbares Ansetzen zur Bestimmungshandlung; die Strafe wird nach den gesetzlichen Regeln gemildert.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Der Täter fordert einen anderen ernsthaft zu einem Mord auf, dieser lehnt die Tatausführung jedoch ab.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Versuchte Anstiftung?

Der Begriff beeinflusst die rechtliche Einordnung einer Tat, den Schuldspruch, die Strafbarkeit eines Beteiligten oder die Durchführung des Strafverfahrens.

Kommt es auf den Einzelfall an?

Ja. Entscheidend sind der konkrete Sachverhalt, die anwendbare Vorschrift und die von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Abgrenzungen.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Mittäterschaft, Beihilfe, Prozessrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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