Mittäterexzess

Mittäterexzess ist eine Handlung eines Mittäters, die außerhalb des gemeinsamen Tatplans liegt und deshalb den anderen Beteiligten grundsätzlich nicht zugerechnet wird. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft.

Rechtliche Bedeutung

Die Grenze der Zurechnung bestimmt der gemeinsame Tatentschluss. Mit unwesentlichen Abweichungen oder vorhersehbaren Ausführungsvarianten kann ein Mittäter dagegen noch rechnen müssen.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Bei einem gemeinsam geplanten Diebstahl verletzt ein Beteiligter entgegen der Absprache aus persönlichen Gründen einen unbeteiligten Dritten schwer.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Mittäterexzess?

Der Begriff beeinflusst die rechtliche Einordnung einer Tat, den Schuldspruch, die Strafbarkeit eines Beteiligten oder die Durchführung des Strafverfahrens.

Kommt es auf den Einzelfall an?

Ja. Entscheidend sind der konkrete Sachverhalt, die anwendbare Vorschrift und die von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Abgrenzungen.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Mittäterschaft, Beihilfe, Prozessrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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