Persönliches Merkmal im Strafrecht

Persönliches Merkmal im Strafrecht ist eine täterbezogene Eigenschaft, ein Verhältnis oder ein Umstand, der die Strafbarkeit oder den Strafrahmen beeinflusst. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft.

Rechtliche Bedeutung

Besondere persönliche Merkmale werden insbesondere durch §§ 14 und 28 StGB geregelt. Bei mehreren Beteiligten ist zu prüfen, ob das Merkmal strafbegründend oder lediglich strafschärfend beziehungsweise strafmildernd wirkt.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Nur der Haupttäter besitzt die vom Amtsdelikt geforderte Amtsträgereigenschaft; die Folgen für den Teilnehmer richten sich nach § 28 StGB.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Persönliches Merkmal im Strafrecht?

Der Begriff beeinflusst die rechtliche Einordnung einer Tat, den Schuldspruch, die Strafbarkeit eines Beteiligten oder die Durchführung des Strafverfahrens.

Kommt es auf den Einzelfall an?

Ja. Entscheidend sind der konkrete Sachverhalt, die anwendbare Vorschrift und die von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Abgrenzungen.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Mittäterschaft, Beihilfe, Prozessrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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