Gesetzeskonkurrenz

Gesetzeskonkurrenz liegt vor, wenn ein Verhalten zwar mehrere Strafvorschriften erfüllt, aber nur eine davon im Schuldspruch anzuwenden ist. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft. Die Abgrenzung ist stets anhand des konkreten Sachverhalts vorzunehmen.

Rechtliche Bedeutung

Die zurücktretende Vorschrift wird insbesondere durch Spezialität, Subsidiarität oder Konsumtion verdrängt. Sie bleibt bei bestimmten Folgefragen, etwa Sicherungsmaßnahmen oder Verjährung, gleichwohl von Bedeutung.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Ein spezieller Straftatbestand erfasst den Sachverhalt vollständig und verdrängt den zugleich erfüllten allgemeinen Tatbestand.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Gesetzeskonkurrenz?

Der Begriff beeinflusst die rechtliche Einordnung einer Tat, den Schuldspruch, die Strafbarkeit eines Beteiligten oder die Durchführung des Strafverfahrens.

Kommt es auf den Einzelfall an?

Ja. Entscheidend sind der konkrete Sachverhalt, die anwendbare Vorschrift und die von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Abgrenzungen.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Mittäterschaft, Beihilfe, Prozessrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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