Ne bis in idem

Ne bis in idem bezeichnet das Verbot, wegen derselben Tat nach rechtskräftigem Abschluss eines Strafverfahrens erneut strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft.

Rechtliche Bedeutung

Der Grundsatz ist in Artikel 103 Absatz 3 GG verankert. Entscheidend ist grundsätzlich die Tat im prozessualen Sinn; Wiederaufnahmevorschriften bilden gesetzlich eng begrenzte Ausnahmen.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Nach rechtskräftigem Freispruch darf wegen desselben geschichtlichen Vorgangs grundsätzlich kein neues Strafverfahren gegen den Betroffenen geführt werden.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Ne bis in idem?

Der Begriff beeinflusst die rechtliche Einordnung einer Tat, den Schuldspruch, die Strafbarkeit eines Beteiligten oder die Durchführung des Strafverfahrens.

Kommt es auf den Einzelfall an?

Ja. Entscheidend sind der konkrete Sachverhalt, die anwendbare Vorschrift und die von Rechtsprechung und Literatur entwickelten Abgrenzungen.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Mittäterschaft, Beihilfe, Prozessrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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