Fälschung beweiserheblicher Daten

Fälschung beweiserheblicher Daten ist das Speichern oder Verändern beweiserheblicher Daten in einer Weise, die bei ihrer Wahrnehmung eine unechte oder verfälschte Urkunde darstellen würde. Der Begriff bezeichnet eine gesetzlich geregelte Form strafbaren Verhaltens und ist von verwandten Straftatbeständen sorgfältig abzugrenzen. Für die Strafbarkeit müssen die objektiven und subjektiven Merkmale sowie Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte strafgerichtliche Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen sind gegebenenfalls gesondert zu prüfen.

Rechtliche Bedeutung

§ 269 StGB überträgt den Schutz des Urkundenverkehrs auf elektronisch gespeicherte Daten. Erforderlich ist Handeln zur Täuschung im Rechtsverkehr; die Daten müssen rechtlich erhebliche Beweisfunktion besitzen.

Voraussetzungen und Folgen

undefined

Beispiel

Der Täter verändert elektronische Abrechnungsdaten so, dass sie bei Anzeige einen falschen Aussteller erkennen lassen.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat Fälschung beweiserheblicher Daten?

Erforderlich sind die im jeweiligen Straftatbestand genannten objektiven und subjektiven Merkmale sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld.

Ist auch der Versuch strafbar?

Das richtet sich nach der gesetzlichen Einordnung als Verbrechen oder Vergehen und danach, ob das Gesetz die Versuchsstrafbarkeit ausdrücklich anordnet.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Strafantrag, Verbrechen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Wohnraumüberwachung

    Wohnraumüberwachung ist der verdeckte Einsatz technischer Mittel zur akustischen Überwachung und Aufzeichnung nichtöffentlich gesprochener Worte in Wohnungen für Zwecke der Strafverfolgung. Wegen des besonders geschützten privaten Lebensbereichs ist sie nur bei gesetzlich bestimmten schweren Straftaten, qualifiziertem Tatverdacht und strenger Verhältnismäßigkeit zulässig. Der Kernbereich privater Lebensgestaltung darf nicht erfasst oder verwertet werden. Die Maßnahme bedarf grundsätzlich…

  • |

    Beweisantragsrecht

    Beweisantragsrecht ist das Recht der Verfahrensbeteiligten, insbesondere des Angeklagten und seines Verteidigers, in der strafrechtlichen Hauptverhandlung die Erhebung eines bestimmten Beweises zu einer konkret behaupteten Tatsache zu verlangen. Ein förmlicher Beweisantrag muss Beweistatsache und Beweismittel bestimmt bezeichnen und erkennen lassen, warum das Mittel die Tatsache bestätigen kann. Das Gericht darf ihn nur aus gesetzlich geregelten…

  • Rechtmäßiges Alternativverhalten

    Rechtmäßiges Alternativverhalten beschreibt die hypothetische Frage, ob der tatbestandliche Erfolg auch bei pflichtgemäßem Verhalten des Täters mit Sicherheit oder jedenfalls nach dem maßgeblichen Beweismaß eingetreten wäre. Besonders bei Fahrlässigkeits- und Unterlassungsdelikten begrenzt die Figur die Erfolgszurechnung. Nur wenn gerade die Pflichtverletzung für den Erfolg relevant geworden ist, besteht der erforderliche Pflichtwidrigkeitszusammenhang; bloße abstrakte Regelverstöße genügen…

  • Unterschlagung

    Unterschlagung ist die rechtswidrige Zueignung einer fremden beweglichen Sache, ohne dass hierfür ein Gewahrsamsbruch wie beim Diebstahl erforderlich ist. Der Begriff bezeichnet eine gesetzlich geregelte Form strafbaren Verhaltens und ist von verwandten Straftatbeständen sorgfältig abzugrenzen. Für die Strafbarkeit müssen die objektiven und subjektiven Merkmale sowie Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die…

  • |

    Sicherungsverwahrung

    Sicherungsverwahrung ist eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung für besonders gefährliche Straftäter. Sie wird nach Verbüßung der Freiheitsstrafe vollzogen und dient dem Schutz der Allgemeinheit vor erheblichen weiteren Straftaten. Wegen ihres außerordentlich schweren Eingriffs gelten strenge gesetzliche und verfassungsrechtliche Voraussetzungen sowie eine fortlaufende gerichtliche Kontrolle. Für die Anwendung sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die…

  • Hypothetische Kausalität

    Hypothetische Kausalität betrifft die Frage, ob ein tatsächlich verursachter Erfolg später ohnehin durch einen nur gedachten oder noch nicht wirksam gewordenen Umstand eingetreten wäre. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der…