Beweisantragsrecht
Beweisantragsrecht ist das Recht der Verfahrensbeteiligten, insbesondere des Angeklagten und seines Verteidigers, in der strafrechtlichen Hauptverhandlung die Erhebung eines bestimmten Beweises zu einer konkret behaupteten Tatsache zu verlangen. Ein förmlicher Beweisantrag muss Beweistatsache und Beweismittel bestimmt bezeichnen und erkennen lassen, warum das Mittel die Tatsache bestätigen kann. Das Gericht darf ihn nur aus gesetzlich geregelten Gründen ablehnen und muss darüber grundsätzlich durch begründeten Beschluss entscheiden.
Rechtliche Bedeutung
Das Recht ermöglicht aktive Einflussnahme auf die Wahrheitsfindung und ist ein Kern wirksamer Verteidigung.
Voraussetzungen und Folgen
Abzugrenzen sind Beweisermittlungsantrag und bloße Beweisanregung. Zeitpunkt, Form und Verschleppungsabsicht können für die Behandlung bedeutsam sein.
Beispiel
Der Verteidiger beantragt, einen benannten Zeugen dazu zu vernehmen, dass sich der Angeklagte zur Tatzeit an einem anderen Ort befand.
Häufige Fragen
Muss jeder Antrag ausgeführt werden?
Nein. Das Gericht darf einen Beweisantrag nur aus den gesetzlich bestimmten Ablehnungsgründen zurückweisen.
Was muss bezeichnet werden?
Eine konkrete Beweistatsache und ein bestimmtes zulässiges Beweismittel.
Kann ein Antrag verspätet sein?
Zeitliche Grenzen und Fristen können gelten; allein ein später Zeitpunkt erlaubt aber nicht beliebige Ablehnung.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.