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Sicherungsverwahrung

Sicherungsverwahrung ist eine freiheitsentziehende Maßregel der Besserung und Sicherung für besonders gefährliche Straftäter. Sie wird nach Verbüßung der Freiheitsstrafe vollzogen und dient dem Schutz der Allgemeinheit vor erheblichen weiteren Straftaten. Wegen ihres außerordentlich schweren Eingriffs gelten strenge gesetzliche und verfassungsrechtliche Voraussetzungen sowie eine fortlaufende gerichtliche Kontrolle. Für die Anwendung sind die gesetzlichen Voraussetzungen und die konkreten Umstände des Einzelfalls maßgeblich. Die Abgrenzung zu verwandten Begriffen ist besonders wichtig.

Rechtliche Bedeutung

Die Voraussetzungen ergeben sich aus §§ 66 ff. StGB. Die Fortdauer ist regelmäßig gerichtlich zu überprüfen und am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu messen.

Voraussetzungen und Folgen

Die Anwendung richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Das Gericht muss die maßgeblichen Umstände feststellen, würdigen und seine Entscheidung nachvollziehbar begründen.

Beispiel

Nach langjähriger Haft wird geprüft, ob von einem wegen schwerer Gewalttaten Verurteilten weiterhin erhebliche Gefahren ausgehen.

Häufige Fragen

Welche Bedeutung hat Sicherungsverwahrung?

Der Begriff kann die strafrechtliche Rechtsfolge oder den Ablauf des Strafverfahrens maßgeblich beeinflussen.

Ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich?

Ja. Voraussetzungen und Folgen hängen von den gesetzlichen Regeln und den konkreten Umständen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Prozessrecht, Strafe, Strafzumessung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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