Rechtsbeugung

Rechtsbeugung ist die vorsätzliche elementare Verletzung von Recht und Gesetz durch einen Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen können zusätzlich zu prüfen sein.

Rechtliche Bedeutung

§ 339 StGB erfasst nicht jeden Rechtsfehler, sondern nur einen bewussten schwerwiegenden Rechtsbruch zugunsten oder zum Nachteil einer Partei. Das Richterprivileg beeinflusst konkurrierende Delikte.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Ein Richter entscheidet bewusst nach sachfremden Vorgaben und setzt sich dabei in schwerwiegender Weise über eindeutiges Recht hinweg.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat Rechtsbeugung?

Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.

Welche Rechtsfolge droht?

Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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