Aussagedelikte

Aussagedelikte sind Straftaten, die die Wahrheit und Zuverlässigkeit von Aussagen in gerichtlichen oder anderen gesetzlich bestimmten Verfahren schützen. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen können zusätzlich zu prüfen sein.

Rechtliche Bedeutung

Hierzu gehören insbesondere falsche uneidliche Aussage, Meineid und falsche Versicherung an Eides statt. Täterkreis, zuständige Stelle, Abschluss der Aussage und Berichtigungsmöglichkeiten unterscheiden sich.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Ein Zeuge macht vor Gericht vorsätzlich falsche Angaben und kann dadurch ein Aussagedelikt verwirklichen.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat Aussagedelikte?

Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.

Welche Rechtsfolge droht?

Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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