Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens

Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens bezeichnet die Grenze strafrechtlicher Handlungspflichten, wenn dem Täter rechtmäßiges Verhalten unter den konkreten Umständen nicht abverlangt werden kann. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft.

Rechtliche Bedeutung

Bei Unterlassungs- und Fahrlässigkeitsdelikten ist zu prüfen, ob die gebotene Handlung persönlich möglich und zumutbar war. Eine erhebliche eigene Gefahr kann die Pflicht begrenzen, ohne stets jede Hilfeleistung auszuschließen.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Ein Nichtschwimmer muss nicht in reißendes Wasser springen, kann aber verpflichtet sein, Hilfe zu rufen oder ein Rettungsmittel zuzuwerfen.

Häufige Fragen

Warum ist Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens strafrechtlich wichtig?

Der Begriff beeinflusst, ob ein Verhalten tatbestandsmäßig, zurechenbar, rechtswidrig oder schuldhaft ist und welche Form strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Betracht kommt.

Ist die Bewertung immer eindeutig?

Nein. Sie hängt vom konkreten Tatbestand, vom festgestellten Sachverhalt und häufig von dogmatischen Abgrenzungen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Objektive Zurechnung, Unterlassen im Strafrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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