Haftbefehl
Haftbefehl ist eine richterliche Anordnung, mit der insbesondere Untersuchungshaft gegen einen Beschuldigten angeordnet wird. Der Begriff gehört zum Strafrecht oder Strafprozessrecht und bestimmt die Einordnung einer Tat, die Stellung eines Beteiligten oder den Ablauf des Verfahrens. Seine Voraussetzungen und Rechtsfolgen richten sich nach den einschlägigen Strafgesetzen. Rechtsprechung und Verfahrensgrundrechte prägen die Anwendung im Einzelfall. Eine sorgfältige Abgrenzung zu verwandten Begriffen ist regelmäßig erforderlich. Dabei kommt es stets auf die konkrete Verfahrenslage an.
Rechtliche Bedeutung
Ein Untersuchungshaftbefehl setzt dringenden Tatverdacht, einen gesetzlichen Haftgrund und Verhältnismäßigkeit voraus. Er muss Tatvorwurf, Haftgrund und wesentliche Tatsachen bezeichnen und ist gerichtlich überprüfbar.
Voraussetzungen und Folgen
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Beispiel
Wegen dringenden Tatverdachts und konkreter Fluchtgefahr erlässt der Ermittlungsrichter einen Haftbefehl.
Häufige Fragen
Welche Bedeutung hat Haftbefehl?
Der Begriff beeinflusst die rechtliche Bewertung, den Fortgang des Strafverfahrens oder die Rechte und Pflichten eines Verfahrensbeteiligten.
Kann die Entscheidung überprüft werden?
Je nach Maßnahme oder Verfahrensstand bestehen Einwendungen, Anträge oder besondere Rechtsbehelfe nach der Strafprozessordnung.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Prozessrecht, Strafantrag, In dubio pro reo
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.