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Urkundenprozess

Urkundenprozess ist eine besondere Verfahrensart des Zivilprozesses für Ansprüche auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme oder Leistung vertretbarer Sachen, wenn die anspruchsbegründenden Tatsachen durch Urkunden bewiesen werden können. Der Kläger muss die Wahl des Urkundenprozesses erklären und die erforderlichen Urkunden vorlegen. Die zulässigen Beweismittel sind zunächst beschränkt. Kann der Beklagte Einwendungen nicht in dieser Form beweisen, kann ein Vorbehaltsurteil ergehen; anschließend folgt auf Antrag das umfassende Nachverfahren.

Rechtliche Bedeutung

Der Urkundenprozess soll schnell einen vollstreckbaren Titel ermöglichen, ohne die Verteidigungsrechte endgültig abzuschneiden.

Voraussetzungen und Folgen

Der Anspruch muss urkundenprozessfähig sein. Urkunden sind grundsätzlich in Urschrift oder geeigneter Form vorzulegen; bestimmte Gegenbeweise bleiben beschränkt.

Beispiel

Ein Vermieter verlangt dokumentierte Mietrückstände und legt Mietvertrag sowie schriftliche Zahlungsabreden vor. Der Mieter beruft sich auf eine nur mündlich vereinbarte Minderung.

Häufige Fragen

Welche Ansprüche eignen sich?

Vor allem bestimmte Geldforderungen und Ansprüche auf vertretbare Sachen, die urkundlich bewiesen werden können.

Welche Beweise sind zulässig?

Grundsätzlich Urkunden sowie die gesetzlich zugelassenen Formen von Parteivernehmung und Gegenbeweis.

Was ist das Nachverfahren?

Dort werden vorbehaltene Rechte ohne die besonderen Beweismittelbeschränkungen weiter geprüft.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtshängigkeit, Klageantrag und Begründetheit einer Klage. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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