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Kombattant

Ein Kombattant ist ein Angehöriger der Streitkräfte einer Konfliktpartei, der nach dem humanitären Völkerrecht grundsätzlich unmittelbar an Feindseligkeiten teilnehmen darf. Wird er im internationalen bewaffneten Konflikt gefangen genommen, besitzt er regelmäßig Anspruch auf Kriegsgefangenenstatus und darf allein wegen rechtmäßiger Kampfhandlungen nicht strafrechtlich verfolgt werden. Er muss sich von der Zivilbevölkerung unterscheiden und die Regeln des Kriegsvölkerrechts beachten. Für Spione, Söldner und irreguläre Kämpfer gelten Besonderheiten.

Rechtsstellung

Der Kombattantenstatus verbindet Kampfbefugnis und Schutz. Rechtmäßige Kriegshandlungen werden durch das sogenannte Kombattantenprivileg erfasst; Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht können dagegen als Kriegsverbrechen verfolgt werden. Die Genfer Konventionen prägen die Schutzstandards.

Abgrenzungen

Zivilisten sind nicht dauerhaft zur Teilnahme an Kampfhandlungen befugt. Nehmen sie unmittelbar teil, verlieren sie für die Dauer der Teilnahme den Schutz vor Angriffen, werden dadurch aber nicht automatisch zu Kombattanten.

Beispiel

Ein uniformierter Soldat wird nach einem Gefecht gefangen genommen. Er ist grundsätzlich als Kriegsgefangener zu behandeln; wegen des bloßen Schusswaffengebrauchs im rechtmäßigen Gefecht darf er nicht bestraft werden.

FAQ

Gibt es Kombattanten im Bürgerkrieg?

Das förmliche Kombattantenprivileg gilt grundsätzlich nur im internationalen bewaffneten Konflikt.

Darf ein Kombattant jedes Ziel angreifen?

Nein. Er muss zwischen militärischen Zielen und geschützten Personen oder Objekten unterscheiden.

Wo sind deutsche Straftatbestände geregelt?

Das Völkerstrafgesetzbuch erfasst schwere Verstöße; ergänzend informiert strafrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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