Vortäuschen einer Straftat
Vortäuschen einer Straftat ist das bewusste Erwecken des falschen Eindrucks, eine rechtswidrige Tat sei begangen worden oder stehe bevor, beziehungsweise die Täuschung über einen Tatbeteiligten. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung.
Rechtliche Bedeutung
§ 145d StGB schützt die Funktionsfähigkeit der Strafverfolgungsbehörden vor unnötiger Inanspruchnahme. Erfasst sind nur die gesetzlich bezeichneten Taten und Täuschungshandlungen.
Voraussetzungen und Folgen
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Beispiel
Der Täter meldet einen frei erfundenen Raub, um einen tatsächlich verlorenen Gegenstand gegenüber seiner Versicherung abzurechnen.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen hat Vortäuschen einer Straftat?
Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.
Welche Rechtsfolge droht?
Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.