Strafrahmen
Der Strafrahmen bezeichnet die gesetzlich festgelegte Spannweite, innerhalb derer das Gericht für eine Straftat Art und Höhe der Strafe bestimmen darf. Er ergibt sich grundsätzlich aus dem jeweiligen Straftatbestand und kann durch besondere Vorschriften erweitert, gemildert oder verschoben werden. Innerhalb dieser Grenzen nimmt das Gericht die konkrete Strafzumessung nach der Schuld des Täters sowie den für und gegen ihn sprechenden Umständen vor.
Rechtliche Bedeutung
Der Strafrahmen begrenzt das richterliche Ermessen. Er legt etwa Mindest- und Höchstmaß einer Freiheitsstrafe oder die mögliche Geldstrafe fest.
Voraussetzungen und Folgen
Zunächst wird der anwendbare Ausgangsrahmen bestimmt. Qualifikationen, minder schwere Fälle und gesetzliche Milderungsgründe können danach zu einem anderen Rahmen führen.
Beispiel
Bei einem Delikt mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren darf das Gericht grundsätzlich nur innerhalb dieser Spanne entscheiden. Greift ein gesetzlicher Milderungsgrund, kann sich die Untergrenze verringern.
Häufige Fragen
Ist der Strafrahmen bereits die konkrete Strafe?
Nein. Er gibt nur die Grenzen vor; die konkrete Strafe wird erst durch die Strafzumessung festgelegt.
Kann das Gericht den Strafrahmen frei verlassen?
Nein. Eine Abweichung setzt eine gesetzliche Grundlage voraus, etwa eine besondere Milderungsvorschrift.
Wo steht der Strafrahmen?
Meist steht er im jeweiligen Straftatbestand; ergänzende Regeln enthält der Allgemeine Teil des Strafgesetzbuchs.
Weiterführende Hinweise
Im Zusammenhang stehen Strafzumessung, Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Schuld und Bewährung. Vertiefende Informationen bietet strafrecht-faq.de. Maßgeblich ist außerdem § 46 StGB.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.