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Staatsvertrag zwischen Ländern

Staatsvertrag zwischen Ländern ist eine verbindliche öffentlich-rechtliche Vereinbarung, mit der Bundesländer gemeinsame Angelegenheiten regeln. Er dient vor allem der Rechtsvereinheitlichung oder gemeinsamen Aufgabenerfüllung in Bereichen der Länderzuständigkeit. Soweit der Vertrag Gegenstände betrifft, die nach Landesrecht durch Gesetz zu regeln sind, bedarf er der Zustimmung der beteiligten Landesparlamente. Der Staatsvertrag darf die Kompetenzordnung des Grundgesetzes nicht umgehen und bindet grundsätzlich nur die beteiligten Länder.

Verfahren und Wirkung

Staatsverträge beruhen auf der Verfassungsautonomie der Länder und unterscheiden sich vom Verwaltungsabkommen. Landesverfassungsrecht erläutert bayerische-verfassung.de.

Beispiel

Die Länder können durch Staatsvertrag gemeinsame Regeln für Rundfunk, Glücksspiel oder eine länderübergreifende Einrichtung vereinbaren.

FAQ

Wer verhandelt den Vertrag?

Regelmäßig die beteiligten Landesregierungen.

Wann ist ein Zustimmungsgesetz nötig?

Wenn der Vertragsinhalt in den Gesetzgebungsbereich des Landesparlaments fällt.

Gilt er bundesweit?

Nur wenn alle Länder beitreten oder entsprechende Regelungen übernehmen.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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