Unvereinbarkeitserklärung
Unvereinbarkeitserklärung ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit der eine Norm für mit dem Grundgesetz unvereinbar erklärt wird, ohne sie sofort rückwirkend für nichtig zu erklären. Das Gericht kann ihre befristete Fortgeltung anordnen oder ihre Anwendung bis zu einer Neuregelung einschränken. Diese Rechtsfolge kommt insbesondere in Betracht, wenn sofortige Nichtigkeit ein noch verfassungsferneres Ergebnis, eine erhebliche Regelungslücke oder Nachteile für Betroffene verursachen würde. Der Gesetzgeber erhält regelmäßig einen Korrekturauftrag.
Unterschied zur Nichtigkeit
Die Unvereinbarkeitserklärung wahrt die Gestaltungsmacht des Gesetzgebers. Sie steht neben Nichtigkeit und Fortgeltungsanordnung. Verfahren erläutert anwalt-verfassungsbeschwerde.de.
Beispiel
Eine gleichheitswidrige Leistungsregelung kann vorübergehend weitergelten, damit der Gesetzgeber eine ausgewogene Neuregelung schafft und kein Leistungsausfall entsteht.
FAQ
Ist die Norm weiterhin gültig?
Ihre Anwendung richtet sich nach den konkreten Anordnungen des Gerichts.
Muss der Gesetzgeber handeln?
Ja, regelmäßig setzt das Gericht eine Frist zur Neuregelung.
Wirkt die Entscheidung rückwirkend?
Das hängt von Tenor und Entscheidungsgründen ab.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.