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Pflegeeltern

Pflegeeltern sind Personen, die ein minderjähriges Kind aufgrund eines auf längere Dauer angelegten Pflegeverhältnisses in ihren Haushalt aufgenommen haben und tatsächlich betreuen. Sie sind ohne Adoption nicht rechtliche Eltern, dürfen aber in Angelegenheiten des täglichen Lebens entscheiden und den Sorgeberechtigten insoweit vertreten. Bei längerem Zusammenleben können sie eigene Beteiligungs-, Antrags- und Umgangsrechte erhalten. Ihre Befugnisse stehen unter dem Vorrang abweichender Entscheidungen des Sorgeberechtigten und des Kindeswohls.

Rechtliche Bedeutung

Pflegeeltern sichern den Alltag des Kindes, während grundlegende Sorgerechtsentscheidungen regelmäßig bei Eltern, Vormund oder Pfleger verbleiben.

Voraussetzungen und Folgen

Das Familiengericht kann Befugnisse erweitern oder einschränken. Nach Beendigung des Pflegeverhältnisses kann ein Umgangsrecht als enge Bezugsperson bestehen.

Beispiel

Pflegeeltern unterschreiben eine gewöhnliche schulische Erklärung und bringen das Kind zum Arzt. Über eine risikoreiche Operation entscheidet dagegen der Sorgeberechtigte.

Häufige Fragen

Werden Pflegeeltern durch Aufnahme rechtliche Eltern?

Nein. Dafür wäre insbesondere eine Adoption erforderlich.

Dürfen sie Alltagsentscheidungen treffen?

Ja, soweit der Sorgeberechtigte nichts anderes erklärt oder das Gericht abweichend entscheidet.

Haben sie ein Umgangsrecht nach der Rückführung?

Das kann bei enger sozial-familiärer Beziehung dem Kindeswohl entsprechen.

Weiterführende Hinweise

Verwandte Begriffe sind Kindeswohlgefährdung, Kindeswille, Umgangsausschluss, Internationales Familienrecht.

Vertiefend: § 1688 BGB.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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