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FFH-Verträglichkeitsprüfung

Die FFH-Verträglichkeitsprüfung untersucht, ob ein Plan oder Projekt ein Natura-2000-Gebiet in seinen für die Erhaltungsziele maßgeblichen Bestandteilen erheblich beeinträchtigen kann. Besteht nach einer Vorprüfung eine solche Möglichkeit, ist eine vertiefte Prüfung erforderlich. Die Zulassung setzt grundsätzlich voraus, dass anhand der besten wissenschaftlichen Erkenntnisse vernünftige Zweifel an der Verträglichkeit ausgeschlossen sind. Schutzmaßnahmen dürfen berücksichtigt werden, wenn ihre Wirksamkeit gesichert ist. Bei negativer Prüfung bleibt nur das strenge Ausnahmeverfahren mit Alternativenprüfung und Kohärenzsicherung.

Rechtliche Einordnung

Die Prüfung ist gebietsbezogen und der Zulassungsentscheidung vorgeschaltet. Sie unterscheidet sich von Umweltverträglichkeitsprüfung und artenschutzrechtlicher Prüfung.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Maßstab sind konkrete Erhaltungsziele, kumulative Wirkungen und belastbare wissenschaftliche Daten. Beweisunsicherheit geht im Regelverfahren zulasten der Projektzulassung.

Verfassungs- und unionsrechtliche Bezüge

Der strenge unionsrechtliche Vorsorgemaßstab sichert praktische Wirksamkeit des Natura-2000-Schutzes. Nationale Gerichte müssen eine vollständige Kontrolle ermöglichen.

Beispiel

Für einen Windpark wird geprüft, ob Bau und Betrieb geschützte Vogelarten und Lebensräume eines benachbarten Vogelschutzgebiets erheblich beeinträchtigen.

Häufige Fragen

Wann genügt eine Vorprüfung?

Wenn erhebliche Beeinträchtigungen anhand objektiver Umstände sicher ausgeschlossen werden können.

Welche Daten sind nötig?

Aktuelle, vollständige und wissenschaftlich belastbare Erkenntnisse zu Gebiet und Projektwirkungen.

Ist eine Ausnahme möglich?

Ja, aber nur bei zwingenden Gründen, fehlenden Alternativen und gesicherter Kohärenz.

Weiterführende Hinweise

Siehe Natura 2000, Erhaltungsziel, Alternativenprüfung und Kohärenzsicherung. Weiterführende Grundlagen bieten verwaltungsrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de, europarecht-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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