Wehrhafte Demokratie

Die wehrhafte Demokratie beschreibt das Prinzip, dass eine demokratische Verfassungsordnung ihre eigene Abschaffung nicht tatenlos hinnehmen muss. Das Grundgesetz stellt deshalb rechtliche Mittel bereit, um die freiheitliche demokratische Grundordnung gegen Bestrebungen zu schützen, die Freiheit und Demokratie beseitigen wollen. Dazu gehören insbesondere das Parteiverbot, das Vereinigungsverbot, die Grundrechtsverwirkung und besondere Schutzvorschriften für tragende Verfassungsprinzipien. Diese Mittel unterliegen engen rechtsstaatlichen Voraussetzungen.

Schutz der Verfassungsordnung

Die wehrhafte Demokratie zieht Lehren aus dem Scheitern der Weimarer Republik. Sie verbindet politische Freiheit mit der Möglichkeit, gegen aktiv kämpferische Angriffe auf die freiheitliche demokratische Grundordnung vorzugehen.

Instrumente

Zu den verfassungsrechtlichen Instrumenten zählen das Parteiverbot nach Artikel 21 GG, die Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 GG, Vereinigungsverbote und die Ewigkeitsklausel. Informationen zum Parteienrecht bietet parteienrecht-faq.de.

Beispiel

Eine Partei darf nicht allein wegen radikaler Forderungen verboten werden. Erforderlich sind die besonderen verfassungsrechtlichen Voraussetzungen und eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Häufige Fragen

Darf der Staat jede extremistische Meinung verbieten?

Nein. Meinungsfreiheit und politische Betätigung bleiben geschützt; Eingriffe benötigen eine gesetzliche und verfassungsrechtliche Grundlage.

Wer entscheidet über ein Parteiverbot?

Darüber entscheidet ausschließlich das Bundesverfassungsgericht.

Verwandte Begriffe

Freiheitliche demokratische Grundordnung, Parteiverbot, Grundrechtsverwirkung, Ewigkeitsklausel

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • | |

    Mandatsrelevanz

    Mandatsrelevanz bedeutet im Wahlprüfungsrecht, dass ein festgestellter Wahlfehler die Verteilung der Parlamentssitze beeinflusst hat oder bei realistischer Betrachtung beeinflusst haben könnte. Sie begrenzt die Rechtsfolgen der Wahlprüfung: Rein formale Verstöße ohne mögliche Auswirkung auf die Zusammensetzung des Parlaments führen regelmäßig nicht zur Ungültigerklärung. Erforderlich ist eine konkrete, nicht nur theoretische Möglichkeit eines anderen Wahlergebnisses. Prüfungsmaßstab…

  • Parteiverbot

    Parteiverbot ist die verfassungsgerichtliche Feststellung, dass eine politische Partei verfassungswidrig ist und aufgelöst wird. Voraussetzung ist, dass sie nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgeht, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden. Zusätzlich muss eine konkrete Möglichkeit bestehen, dass ihr Handeln erfolgreich…

  • Relative Mehrheit

    Relative Mehrheit bezeichnet eine Mehrheit, bei der ein Vorschlag mehr Stimmen erhält als jeder andere Vorschlag, ohne zwingend mehr als die Hälfte aller Stimmen zu erreichen. Er gehört zu den wichtigen Regeln des parlamentarischen Regierungssystems und bestimmt Verfahren, Zuständigkeiten oder Kontrollbeziehungen zwischen Bundestag und Bundesregierung. Seine konkrete Ausgestaltung muss demokratische Legitimation und Funktionsfähigkeit staatlicher Organe…

  • |

    Abstrakte Normenkontrolle

    Die abstrakte Normenkontrolle ist ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht, in dem die Vereinbarkeit von Bundes- oder Landesrecht mit höherrangigem Recht unabhängig von einem konkreten Rechtsstreit geprüft wird. Antragsberechtigt sind die Bundesregierung, eine Landesregierung oder ein Viertel der Mitglieder des Bundestages. Das Verfahren dient der objektiven Kontrolle von Rechtsnormen. Bestehen die gesetzlichen Voraussetzungen, kann das Bundesverfassungsgericht…

  • Status des Abgeordneten

    Status des Abgeordneten bezeichnet die Gesamtheit der verfassungsrechtlichen Rechte und Pflichten eines Parlamentsmitglieds. Er ist für die demokratische Legitimation, Funktionsfähigkeit und Kontrolle staatlicher Organe von besonderer Bedeutung. Zugleich bestimmt er Rechte, Verfahren oder institutionelle Grenzen innerhalb der parlamentarischen Demokratie. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Grundgesetz, dem Wahl- und Parlamentsrecht sowie der Verfassungsrechtsprechung. Der Begriff…

  • Anhörungsrüge vor Verfassungsbeschwerde

    Anhörungsrüge vor Verfassungsbeschwerde bezeichnet einen fachgerichtlichen Rechtsbehelf zur Beseitigung einer behaupteten Verletzung rechtlichen Gehörs. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die gefestigte Verfassungsrechtsprechung. Der…