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Natura 2000

Natura 2000 ist das unionsweite Netz besonders geschützter Gebiete nach der Vogelschutzrichtlinie und der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie. Es umfasst Vogelschutzgebiete und besondere Schutzgebiete zur Erhaltung gefährdeter Lebensraumtypen und Arten. Die Mitgliedstaaten müssen Gebiete auswählen, rechtlich sichern, Verschlechterungen vermeiden und notwendige Erhaltungsmaßnahmen festlegen. Pläne und Projekte mit möglichen erheblichen Beeinträchtigungen bedürfen einer Verträglichkeitsprüfung. Eine Zulassung trotz negativer Prüfung ist nur unter strengen Voraussetzungen, Alternativenprüfung und Kohärenzsicherung möglich.

Rechtliche Einordnung

Natura 2000 schützt nicht jede Nutzung pauschal aus, sondern bindet sie an Erhaltungsziele, Verschlechterungsverbot und projektbezogene Prüfung.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Gebietsauswahl erfolgt nach naturschutzfachlichen Kriterien. Schutz, Management und Projektzulassung richten sich nach den maßgeblichen Arten, Lebensräumen und Erhaltungszielen.

Verfassungs- und unionsrechtliche Bezüge

Das Schutznetz setzt Unionsrecht um und konkretisiert zugleich Art. 20a GG. Eigentums- und Nutzungsinteressen sind verhältnismäßig mit den Erhaltungszielen auszugleichen.

Beispiel

Eine neue Umgehungsstraße nahe einem FFH-Gebiet darf nur zugelassen werden, wenn erhebliche Beeinträchtigungen sicher ausgeschlossen oder die strengen Ausnahmevoraussetzungen erfüllt sind.

Häufige Fragen

Welche Gebiete gehören dazu?

FFH-Gebiete und europäische Vogelschutzgebiete.

Sind dort alle Vorhaben verboten?

Nein. Entscheidend sind Erhaltungsziele und mögliche erhebliche Beeinträchtigungen.

Wer wählt die Gebiete aus?

Die Mitgliedstaaten nach unionsrechtlich vorgegebenen naturschutzfachlichen Kriterien.

Weiterführende Hinweise

Siehe FFH-Gebiet, Vogelschutzgebiet, Verschlechterungsverbot und Naturschutzrecht. Weiterführende Grundlagen bieten verwaltungsrecht-faq.de, das-grundgesetz.de, grundrechte-faq.de, europarecht-faq.de sowie die amtlichen Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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