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Rechtsetzungsinitiative der Europäischen Kommission

Rechtsetzungsinitiative der Europäischen Kommission ist das grundsätzlich ausschließliche Recht der Kommission, Vorschläge für Gesetzgebungsakte der Europäischen Union vorzulegen. Parlament und Rat können die Kommission zur Vorlage auffordern, sie aber regelmäßig nicht ersetzen. Die Kommission prüft Zuständigkeit, Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und Folgen der Regelung und kann ihren Vorschlag während des Verfahrens ändern oder unter bestimmten Voraussetzungen zurückziehen. Vertragliche Sonderbereiche kennen abweichende Initiativrechte.

Rechtliche Einordnung

Das Initiativmonopol soll das allgemeine Unionsinteresse und kohärente Rechtsetzung sichern. Es wird durch Bürgerinitiative, Aufforderungsrechte und besondere Vertragsregeln ergänzt.

Voraussetzungen und Bedeutung

Prüfungsmaßstab

Zu prüfen sind einschlägige Rechtsgrundlage, Zuständigkeit des Initiativberechtigten, Begründung, Folgenabschätzung und Einhaltung von Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.

Rechtsfolge

Erst der förmliche Vorschlag eröffnet regelmäßig das Gesetzgebungsverfahren. Wesentliche Änderungen durch Rat können erhöhte Mehrheitserfordernisse auslösen.

Beispiel

Das Europäische Parlament fordert neue Regeln zum Verbraucherschutz. Die Kommission untersucht den Bedarf und legt anschließend einen Richtlinienvorschlag mit Folgenabschätzung vor.

Häufige Fragen

Kann das Parlament selbst EU-Gesetze vorschlagen?

Es kann die Kommission zur Initiative auffordern, besitzt aber nur in besonderen Fällen ein eigenes förmliches Initiativrecht.

Darf die Kommission einen Vorschlag zurückziehen?

Unter unionsrechtlichen Grenzen ja, solange der Gesetzgeber noch keinen Rechtsakt erlassen hat.

Gibt es Ausnahmen vom Initiativmonopol?

Ja. In einzelnen Vertragsbereichen können etwa Mitgliedstaaten, EZB oder Gerichtshof Initiativen einbringen.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: EU-Richtlinie, Sekundärrecht der Europäischen Union, Europarecht. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten europarecht-faq.de und die konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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