| | |

Garantie

Garantie ist das freiwillige Versprechen eines Herstellers, Händlers oder sonstigen Garantiegebers, unter bestimmten Bedingungen für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Sache einzustehen. Inhalt, Dauer und Rechtsfolgen richten sich vorrangig nach der Garantieerklärung. Die Garantie besteht grundsätzlich neben den gesetzlichen Mängelrechten des Käufers und darf diese im Verbrauchsgüterkauf nicht verdrängen oder irreführend beschränken. Sie kann etwa Reparatur, Austausch oder Kostenerstattung vorsehen.

Rechtliche Einordnung

Eine Garantie entsteht durch eine besondere Erklärung des Garantiegebers. Entscheidend sind deren verständlich auszulegende Bedingungen. Beim Verbrauchsgüterkauf enthält § 479 BGB Vorgaben für Garantien, damit der Verbraucher insbesondere über Inhalt, Dauer und Verfahren informiert wird.

Rechtsfolgen und praktische Bedeutung

Tritt der garantierte Fall ein, kann der Begünstigte die zugesagte Leistung verlangen. Daneben können bei einem Sachmangel gesetzliche Ansprüche auf Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz bestehen.

Abgrenzung

Die Garantie ist von der Gewährleistung zu unterscheiden. Gewährleistung bezeichnet die gesetzlichen Mängelrechte gegenüber dem Verkäufer; eine Garantie beruht auf einem zusätzlichen Versprechen und kann andere Voraussetzungen oder einen anderen Schuldner haben.

Beispiel

Ein Hersteller verspricht fünf Jahre Funktionsfähigkeit eines Haushaltsgeräts. Nach drei Jahren fällt der Motor aus. Der Käufer kann die Garantieleistung nach den Bedingungen verlangen und prüft daneben, ob noch gesetzliche Mängelrechte gegen den Verkäufer bestehen.

Häufige Fragen

Ist eine Garantie gesetzlich vorgeschrieben?

Nein. Sie wird freiwillig übernommen, muss dann aber nach ihrem Inhalt und den gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden.

Ersetzt sie die Gewährleistung?

Nein. Gesetzliche Mängelrechte bleiben grundsätzlich daneben bestehen.

Wer ist Anspruchsgegner?

Das ergibt sich aus der Erklärung; Garantiegeber kann etwa Hersteller oder Verkäufer sein.

Verwandte Begriffe und Quellen

§ 443 BGB, § 479 BGB und zivilrecht-faq.de

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Grundurteil

    Grundurteil ist eine gerichtliche Zwischenentscheidung, die bei einem nach Grund und Höhe streitigen Anspruch zunächst nur verbindlich feststellt, dass der Anspruch dem Grunde nach besteht. Über die konkrete Höhe wird anschließend im Betragsverfahren entschieden. Ein Grundurteil ist zweckmäßig, wenn die Haftungsfrage entscheidungsreif ist und für die Bezifferung noch umfangreiche Ermittlungen erforderlich sind. Es muss zumindest…

  • |

    Vollstreckungsbescheid

    Vollstreckungsbescheid ist der im Mahnverfahren auf Antrag ergehende Vollstreckungstitel, wenn der Antragsgegner gegen den zugestellten Mahnbescheid nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben hat. Er steht einem für vorläufig vollstreckbar erklärten Versäumnisurteil gleich und kann Grundlage der Zwangsvollstreckung sein. Gegen ihn ist binnen zwei Wochen nach Zustellung Einspruch möglich. Der Einspruch führt grundsätzlich in das streitige Verfahren, beseitigt…

  • |

    Telefonumgang

    Telefonumgang bezeichnet den regelmäßigen persönlichen Kontakt zwischen einem Kind und einem Umgangsberechtigten durch Telefongespräche, ohne dass beide am selben Ort sind. Er kann Präsenzkontakte ergänzen, längere Abstände überbrücken oder bei großer Entfernung besondere Bedeutung gewinnen. Umfang und Zeitpunkt richten sich nach Kindeswohl, Alter, Aufmerksamkeitsspanne, Alltag und vorhandener Bindung. Telefonumgang darf nicht zur Kontrolle des anderen…

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsschluss stellt. Sie vereinfachen standardisierte Geschäfte, unterliegen aber einer besonderen Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Überraschende, unklare oder unangemessen benachteiligende Klauseln werden unter den gesetzlichen Voraussetzungen nicht Vertragsbestandteil oder sind unwirksam. Einbeziehung AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn…

  • |

    Empfangsbote

    Ein Empfangsbote ist eine Person, die nach der Verkehrsanschauung oder aufgrund einer Ermächtigung geeignet und bestimmt ist, eine Willenserklärung für den Empfänger entgegenzunehmen und weiterzuleiten. Die Erklärung geht dem Empfänger grundsätzlich in dem Zeitpunkt zu, in dem nach gewöhnlichem Verlauf mit der Weitergabe zu rechnen ist. Typische Empfangsboten können Haushaltsangehörige oder Mitarbeiter sein. Das Risiko…

  • |

    Namensbestimmung des Kindes

    Namensbestimmung des Kindes ist die rechtsverbindliche Erklärung der sorgeberechtigten Eltern darüber, welchen Geburtsnamen ihr Kind führt. Maßgeblich sind insbesondere gemeinsamer Ehename, Namensführung der Eltern und bestehende Sorgeverhältnisse. Bei gemeinsamer Sorge ohne Ehenamen treffen die Eltern die Bestimmung grundsätzlich gemeinsam; das Familiengericht kann das Bestimmungsrecht bei Uneinigkeit übertragen. Die Erklärung wirkt regelmäßig auch für weitere gemeinsame…