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Sehr große Online-Plattform

Eine sehr große Online-Plattform ist eine Online-Plattform, die durchschnittlich mindestens 45 Millionen monatlich aktive Nutzer in der Europäischen Union erreicht und von der Europäischen Kommission förmlich als solche benannt wurde. Die Schwelle entspricht zehn Prozent der Unionsbevölkerung und kann angepasst werden. Wegen ihrer besonderen gesellschaftlichen Reichweite unterliegt sie neben den allgemeinen Plattformpflichten zusätzlichen Anforderungen an Risikobewertung, Risikominderung, unabhängige Prüfungen, Datentransparenz und behördliche Aufsicht.

Einstufung

Die bloße Reichweite genügt nicht: Erst die Benennung durch die Kommission begründet den Status. Anbieter müssen Nutzerzahlen veröffentlichen und den zuständigen Behörden mitteilen. Der Begriff baut auf der Online-Plattform auf.

Zusätzliche Pflichten

Systemische Risiken

Der Anbieter muss regelmäßig Risiken untersuchen, die etwa von illegalen Inhalten, Grundrechtsbeeinträchtigungen, Wahlmanipulation, geschlechtsspezifischer Gewalt oder nachteiligen Wirkungen auf Minderjährige ausgehen. Anschließend sind verhältnismäßige Minderungsmaßnahmen zu treffen.

Kontrolle und Transparenz

Vorgesehen sind unabhängige Prüfungen, besondere Compliance-Funktionen, Zugang zu Daten für Aufsichtsbehörden und unter Voraussetzungen für zugelassene Forscher. Bei Empfehlungssystemen muss mindestens eine Option bestehen, die nicht auf Profiling beruht.

Aufsicht

Die Europäische Kommission besitzt zentrale Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse. Nationale Koordinatoren für digitale Dienste bleiben in der durch den DSA geregelten Zusammenarbeit beteiligt.

Beispiel

Eine europaweit genutzte Videoplattform überschreitet dauerhaft die Schwelle von 45 Millionen aktiven Empfängern. Nach ihrer Benennung muss sie nicht nur Meldungen bearbeiten, sondern auch Risiken ihres Empfehlungssystems prüfen und sich jährlich auditieren lassen.

Häufige Fragen

Entsteht der Status automatisch ab 45 Millionen Nutzern?

Nein. Zusätzlich ist eine förmliche Benennung durch die Kommission erforderlich.

Gilt dieselbe Schwelle für Suchmaschinen?

Ja. Der DSA kennt parallel sehr große Online-Suchmaschinen mit derselben Nutzerschwelle.

Ist die Zahl weltweit zu berechnen?

Nein. Maßgeblich sind durchschnittlich monatlich aktive Empfänger in der Europäischen Union.

Rechtsquelle

Maßgeblich sind Art. 33 bis 43 und 56 ff. der Verordnung (EU) 2022/2065.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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