Domaine réservé

Domaine réservé bezeichnet den Bereich staatlicher Angelegenheiten, der nach dem jeweils geltenden Völkerrecht grundsätzlich der eigenen Entscheidung eines Staats vorbehalten ist. Der Umfang ist nicht unveränderlich: Durch völkerrechtliche Verträge, Gewohnheitsrecht oder andere verbindliche Regeln können zunächst innerstaatliche Fragen internationale Bedeutung erhalten. Die Berufung auf innere Zuständigkeit befreit deshalb nicht von bestehenden internationalen Verpflichtungen. Der Begriff steht im Zusammenhang mit dem Interventionsverbot und Artikel 2 Absatz 7 der Charta der Vereinten Nationen.

Innere Angelegenheit und internationale Bindung

Ob eine Frage vorbehalten ist, richtet sich nach dem Völkerrecht. Artikel 2 Absatz 7 begrenzt Eingriffe der Vereinten Nationen; Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII bleiben unberührt. Vertragliche Menschenrechtskontrollen sind gesondert einzuordnen.

Beispiel

Ein Staat erklärt die Behandlung von Gefangenen zur inneren Angelegenheit. Hat er menschenrechtliche Pflichten übernommen, beseitigt diese Bezeichnung die vertraglich vorgesehene Kontrolle nicht.

FAQ

Kann der Staat den Bereich allein bestimmen?

Nein. Seine internationalen Bindungen sind maßgeblich.

Sind Menschenrechte stets rein innerstaatlich?

Internationale Verpflichtungen können eine internationale Prüfung eröffnen.

Sind alle UN-Maßnahmen verboten?

Nein. Die Charta enthält eine Ausnahme für Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII.

Verwandte Begriffe

Völkerrechtlicher Vertrag · Internationaler Menschenrechtsschutz · Vereinte Nationen (UN) · Vertragsauslegung im Völkerrecht

Quellen und weiterführende Informationen

UN-Charta, Artikel 2 Absatz 7 · Artikel 25 GG und allgemeine Regeln des Völkerrechts

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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