Internationaler Menschenrechtsschutz
Internationaler Menschenrechtsschutz umfasst völkerrechtliche Verträge, Institutionen und Verfahren, die grundlegende Rechte des Einzelnen gegenüber staatlicher Gewalt sichern. Er besteht auf universeller Ebene vor allem im System der Vereinten Nationen und auf regionaler Ebene etwa durch die Europäische Menschenrechtskonvention. Staaten müssen Menschenrechte achten, vor Eingriffen Dritter schützen und wirksame Rahmenbedingungen schaffen. Kontrollorgane prüfen Staatenberichte, Individualmitteilungen oder Staatenbeschwerden; Durchsetzbarkeit und Bindungswirkung unterscheiden sich nach System.
Universeller Schutz
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte prägt den Schutz, ist aber als Erklärung nicht selbst ein Vertrag. Verbindliche Garantien enthalten insbesondere die UN-Menschenrechtspakte und spezielle Übereinkommen gegen Diskriminierung, Folter oder Kinderrechtsverletzungen.
Regionale Systeme
In Europa ermöglicht die EMRK eine gerichtliche Kontrolle durch den EGMR. Andere Regionen verfügen über eigene Menschenrechtsabkommen und Kontrollorgane.
Beispiel
Ein Betroffener rügt nach Ausschöpfung innerstaatlicher Rechtsbehelfe vor einem internationalen Kontrollorgan, dass sein Staat ein vertraglich garantiertes Recht verletzt habe.
Häufige Fragen
Gelten Menschenrechte nur für Staatsangehörige?
Grundsätzlich schützen sie alle Personen innerhalb der jeweiligen staatlichen Hoheitsgewalt, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Kann jeder unmittelbar bei der UN klagen?
Nein. Zuständigkeit, Vertragsbindung und besondere Zulässigkeitsvoraussetzungen müssen erfüllt sein; viele Verfahren sind nicht gerichtsförmig.
Verwandte Begriffe
Menschenrechte, EMRK, EGMR, Individualbeschwerde, Staatenpflichten.
Weitere Informationen bietet anwalt-menschenrechtsbeschwerde.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.