Verbrechen gegen die Menschlichkeit
Verbrechen gegen die Menschlichkeit sind bestimmte schwere Taten, die im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung und in Kenntnis dieses Angriffs begangen werden. Dazu zählen etwa Tötung, Versklavung, Vertreibung, Folter, Vergewaltigung, Verfolgung und zwangsweises Verschwindenlassen. Anders als Kriegsverbrechen setzen sie keinen bewaffneten Konflikt voraus. Verantwortlich sind natürliche Personen; die Taten können vor nationalen Gerichten oder unter Voraussetzungen vor internationalen Strafgerichten verfolgt werden.
Ausgedehnter oder systematischer Angriff
Ein Angriff bezeichnet eine Mehrfachbegehung entsprechender Handlungen gegen eine Zivilbevölkerung. Ausgedehnt betrifft vor allem Umfang und Opferzahl, systematisch die organisierte und planmäßige Vorgehensweise.
Einzeltat und Gesamtzusammenhang
Auch eine einzelne Handlung kann als Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt werden, wenn sie bewusst in den übergeordneten Angriff eingebettet ist. Eine isolierte gewöhnliche Straftat genügt nicht.
Beispiel
Staatliche Kräfte verschleppen im Rahmen einer planmäßigen Kampagne zahlreiche Zivilpersonen und lassen sie verschwinden. Beteiligte können sich wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantworten.
Häufige Fragen
Muss die Tat im Krieg stattfinden?
Nein. Der Tatbestand kann auch in Friedenszeiten erfüllt sein.
Ist ein staatlicher Plan zwingend erforderlich?
Die genauen Voraussetzungen hängen von der Rechtsgrundlage ab; jedenfalls muss ein ausgedehnter oder systematischer Angriff bestehen.
Verwandte Begriffe
Völkermord, Kriegsverbrechen, Völkerstrafrecht, Zivilbevölkerung, Internationaler Strafgerichtshof.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.