| |

Kontrollratsgesetz Nr. 10

Das Kontrollratsgesetz Nr. 10 vom 20. Dezember 1945 schuf eine gemeinsame Rechtsgrundlage der alliierten Besatzungsmächte für die Verfolgung von Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen den Frieden, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und der Zugehörigkeit zu als verbrecherisch eingestuften Organisationen. Anders als das Londoner Statut betraf es vor allem Verfahren in den einzelnen Besatzungszonen. Auf seiner Grundlage fanden unter anderem die zwölf Nürnberger Nachfolgeprozesse vor amerikanischen Militärgerichten statt.

Historische Einordnung

Das Gesetz übertrug zentrale Nürnberger Straftatbestände auf dezentrale Verfahren. Zuständigkeit und konkrete Gerichtsorganisation richteten sich nach der jeweiligen Besatzungsmacht.

Rechtliche Bedeutung

Es ermöglichte die Verfolgung weiterer Tätergruppen jenseits der im Hauptprozess angeklagten politischen und militärischen Führung. Die Tatbestände wirkten auf die Entwicklung des Völkerstrafrechts ein.

Beispiel

Ein Arzt, Jurist oder Industrieller konnte wegen seiner individuellen Beteiligung an nationalsozialistischen Verbrechen in einem zonalen Militärverfahren angeklagt werden.

Häufige Fragen

War es deutsches Parlamentsrecht?

Nein. Es wurde vom Alliierten Kontrollrat während der Besatzungsherrschaft erlassen.

Galt es nur in Nürnberg?

Nein. Es bildete die Grundlage für Verfahren in den Besatzungszonen; bekannte Prozesse fanden allerdings in Nürnberg statt.

Welche Bedeutung hatte es?

Es verbreiterte die strafrechtliche Aufarbeitung und konkretisierte internationale Verbrechen.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Rechtsgeschichte, Reichskammergericht, Reichsgericht, Paulskirchenverfassung und Weimarer Reichsverfassung. Vertiefend: Grundlagen und historische Zusammenhänge.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Nachtatverhalten

    Nachtatverhalten umfasst das Verhalten des Täters nach Beendigung der Straftat und kann für Strafzumessung, Prognose und einzelne Rechtsfolgen bedeutsam sein. Dazu zählen etwa Geständnis, Flucht, Schadenswiedergutmachung, Entschuldigung, Täter-Opfer-Ausgleich oder Bemühungen um Therapie. Das Verhalten darf nur gewertet werden, soweit es tragfähige Rückschlüsse auf Schuld, Einsicht oder künftige Legalbewährung erlaubt. Zulässige Verteidigung, insbesondere Schweigen oder Bestreiten,…

  • |

    Inbegriffsrüge

    Die Inbegriffsrüge ist eine strafprozessuale Verfahrensrüge, mit der beanstandet wird, dass das Urteil nicht ausschließlich auf dem Inbegriff der Hauptverhandlung beruht. Sie betrifft insbesondere die Verwertung von Akteninhalt, der nicht ordnungsgemäß eingeführt wurde, oder die Nichtberücksichtigung eines eindeutig erhobenen Beweisergebnisses. Grundlage ist § 261 StPO. Die Revisionsbegründung muss sämtliche Tatsachen vollständig mitteilen, aus denen sich…

  • Dauerdelikt

    Dauerdelikt ist eine Straftat, bei der der Täter einen rechtswidrigen Zustand nicht nur herbeiführt, sondern durch fortdauerndes Verhalten aufrechterhält. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die…

  • |

    Ewiger Landfriede

    Der Ewige Landfriede war ein auf dem Wormser Reichstag von 1495 beschlossenes Reichsgesetz, das die private Fehdeführung dauerhaft verbot. Streitigkeiten sollten nicht mehr durch bewaffnete Selbsthilfe, sondern vor Gerichten und nach rechtlichen Verfahren ausgetragen werden. Der Beschluss stand im Zusammenhang mit der Reichsreform Maximilians I. und der Errichtung des Reichskammergerichts. Seine tatsächliche Durchsetzung blieb zunächst…

  • |

    Anklagegrundsatz

    Anklagegrundsatz bedeutet, dass ein Gericht die gerichtliche Untersuchung einer Straftat grundsätzlich nur aufgrund einer wirksamen Anklage eröffnen und durchführen darf. Anklagebehörde ist regelmäßig die Staatsanwaltschaft. Das Gericht kann nicht aus eigener Initiative ein Strafverfahren gegen eine Person beginnen und ist in der Hauptverhandlung an die prozessuale Tat der zugelassenen Anklage gebunden. Die rechtliche Bewertung darf…

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Fahren ohne Fahrerlaubnis ist das Führen eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Verkehr ohne die erforderliche Fahrerlaubnis oder trotz eines wirksamen Fahrverbots. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze…