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Internationale Organisation

Eine internationale Organisation ist ein durch völkerrechtlichen Vertrag gegründeter dauerhafter Zusammenschluss von Staaten oder anderen Völkerrechtssubjekten mit eigenen Organen und bestimmten gemeinsamen Aufgaben. Ihre Befugnisse ergeben sich aus dem Gründungsvertrag und den zur Aufgabenerfüllung notwendigen Kompetenzen. Sie besitzt regelmäßig eine vom Mitgliederkreis getrennte, funktionale Völkerrechtspersönlichkeit, kann Verträge schließen und internationale Ansprüche geltend machen. Reichweite, Mitgliedschaft, Entscheidungsverfahren und Verbindlichkeit ihrer Akte unterscheiden sich erheblich.

Gründung und Organe

Der Gründungsvertrag legt Ziele, Zuständigkeiten, Mitgliedschaft und Organe fest. Typisch sind ein Plenarorgan aller Mitglieder, ein kleineres Leitungsorgan und ein Verwaltungssekretariat.

Rechtspersönlichkeit und Befugnisse

Die Organisation darf nur innerhalb übertragener oder notwendiger Kompetenzen handeln. Ihre Völkerrechtspersönlichkeit ermöglicht insbesondere Vertragsabschluss, Privilegien, Immunitäten und Verantwortlichkeit für eigene Pflichtverletzungen.

Beispiel

Die Vereinten Nationen wurden durch die UN-Charta gegründet und verfügen über Organe wie Generalversammlung, Sicherheitsrat und Internationalen Gerichtshof.

Häufige Fragen

Ist jede internationale Konferenz eine Organisation?

Nein. Erforderlich sind grundsätzlich Dauerhaftigkeit, institutionelle Struktur und eine völkerrechtliche Grundlage.

Ist eine internationale Organisation ein Staat?

Nein. Sie besitzt kein allgemeines Staatsgebiet oder Staatsvolk und nur funktional begrenzte Kompetenzen.

Verwandte Begriffe

Vereinte Nationen (UN), Gründungsvertrag, Mitgliedstaat, Organ, Völkerrechtspersönlichkeit.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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