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Revision eines EGMR-Urteils

Die Revision eines EGMR-Urteils ist eine außergewöhnliche Überprüfung aufgrund einer neu entdeckten Tatsache nach Regel 80 der Verfahrensordnung. Die Tatsache muss ihrer Art nach entscheidenden Einfluss haben können, dem Gericht bei Erlass unbekannt gewesen sein und der antragstellenden Partei vernünftigerweise nicht bekannt sein können. Der Antrag ist binnen sechs Monaten nach Kenntniserlangung zu stellen. Diese Revision unterscheidet sich von deutschen Revisionsrechtsmitteln und von der Wiederaufnahme eines nationalen Verfahrens nach einem EGMR-Urteil.

Neue Tatsache und Nachweis

Der Antrag muss das betroffene Urteil benennen und die Voraussetzungen darlegen; Belege sind beizufügen. Eine lediglich andere rechtliche Argumentation eröffnet keine allgemeine zweite Sachprüfung. Der Gerichtshof schützt auch die Rechtssicherheit und prüft die Bedeutung der geltend gemachten Tatsache. Zuständigkeit und Weiterbehandlung richten sich nach Regel 80.

Beispiel

Nach einem Urteil wird eine zuvor dem Gericht unbekannte Tatsache entdeckt, die den zugesprochenen Entschädigungsbetrag entscheidend beeinflussen könnte. Die betroffene Partei erläutert, weshalb sie davon früher vernünftigerweise nichts wissen konnte, und reicht innerhalb der maßgeblichen Frist einen belegten Antrag ein.

FAQ

Genügt eine neue Rechtsmeinung?

Nein. Regel 80 setzt eine entsprechend qualifizierte neu entdeckte Tatsache voraus.

Wann beginnt die Sechsmonatsfrist?

Mit der Kenntniserlangung von der betreffenden Tatsache.

Wird dadurch automatisch ein deutsches Verfahren wiederaufgenommen?

Nein. Nationale Wiederaufnahmeverfahren beruhen auf eigenen Vorschriften.

Verwandte Begriffe

EGMR-Urteil · Endgültigkeit des EGMR-Urteils · Gerechte Entschädigung · Vertretung vor dem EGMR · Wiederaufnahme nach EGMR-Urteil

Quellen und weiterführende Informationen

EGMR: Verfahrensordnung, Regeln 79 bis 81 · EGMR: Beispiel einer Urteilsrevision · Häufige Fragen zur EMRK-Beschwerde

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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