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Völkermord

Völkermord ist eine internationale Straftat, bei der bestimmte Handlungen in der Absicht begangen werden, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören. Zu den erfassten Handlungen gehören insbesondere Tötung, schwere körperliche oder seelische Schädigung, zerstörerische Lebensbedingungen, Geburtenverhinderung und gewaltsame Überführung von Kindern. Entscheidend ist die besondere Zerstörungsabsicht. Völkermord kann in Friedenszeiten und während bewaffneter Konflikte begangen werden.

Geschützte Gruppen

Der Tatbestand schützt die in der Völkermordkonvention abschließend genannten Gruppen. Politische oder soziale Gruppen fallen nicht ohne Weiteres darunter. Die beabsichtigte Teilzerstörung muss einen wesentlichen Teil der Gruppe betreffen.

Individuelle und staatliche Verantwortung

Natürliche Personen können strafrechtlich verfolgt werden, etwa vor nationalen Gerichten oder dem Internationalen Strafgerichtshof. Daneben kann ein Staat für Verletzungen der Pflicht zur Verhütung und Bestrafung verantwortlich sein.

Beispiel

Eine Führung ordnet planmäßig Tötungen an, um einen wesentlichen Teil einer geschützten ethnischen Gruppe zu vernichten. Darin kann Völkermord liegen.

Häufige Fragen

Genügen sehr viele Tötungen für sich allein?

Nein. Zusätzlich muss die spezifische Absicht nachgewiesen werden, die geschützte Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören.

Ist Anstiftung zu Völkermord strafbar?

Ja. Die unmittelbare und öffentliche Anreizung zum Völkermord wird eigenständig erfasst.

Verwandte Begriffe

Völkerstrafrecht, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Zerstörungsabsicht, Staatenverantwortlichkeit.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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