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Gerechte Entschädigung

Die gerechte Entschädigung ist eine vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nach Art. 41 EMRK zugesprochene Leistung. Sie kommt in Betracht, wenn der Gerichtshof eine Konventionsverletzung feststellt und das innerstaatliche Recht nur unvollkommene Wiedergutmachung ermöglicht. Ersetzt werden können materielle und immaterielle Schäden sowie notwendige Kosten und Auslagen. Die Entschädigung ist keine automatische Folge jeder Verletzung; der Beschwerdeführer muss seinen Anspruch grundsätzlich rechtzeitig beziffern und belegen.

Voraussetzungen und Umfang

Der EGMR prüft Kausalität, Nachweis und Billigkeit. Ein festgestellter Verstoß kann auch ohne Geldzahlung ausreichend ausgeglichen sein.

Beispiel

Nach einer menschenrechtswidrigen Haft spricht der EGMR einen Betrag für immaterielle Schäden und notwendige Verfahrenskosten zu.

Häufige Fragen

Wird immer Geld zugesprochen?

Die Antwort richtet sich nach den Umständen und der Rechtsprechung des EGMR.

Verwandte Begriffe

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, Europäische Menschenrechtskonvention, Umsetzung von EGMR-Urteilen.

Weiterführend: Informationen des Europarats und anwalt-menschenrechtsbeschwerde.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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