CEDAW

CEDAW bezeichnet das Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau von 1979. Es verpflichtet die Vertragsstaaten, rechtliche und tatsächliche Benachteiligungen von Frauen abzubauen und ihre gleichberechtigte Wahrnehmung von Menschenrechten zu gewährleisten. Die Regelungen betreffen unter anderem Bildung, Erwerbsarbeit, politische Beteiligung, Gesundheit und Familie. Ein unabhängiger Ausschuss überwacht die Umsetzung; Individualmitteilungen setzen zusätzlich die Bindung des betroffenen Staates an das Fakultativprotokoll voraus.

Inhalt und rechtliche Wirkung

Art. 1 erfasst geschlechtsbezogene Unterscheidungen, Ausschlüsse und Beschränkungen, die gleiche Menschenrechtsausübung beeinträchtigen. Art. 2 verlangt wirksamen Rechtsschutz und Maßnahmen auch gegen Benachteiligungen durch private Akteure. Zeitweilige besondere Maßnahmen zur Beschleunigung tatsächlicher Gleichstellung sind nach Art. 4 zulässig. Die innerstaatliche Anwendbarkeit einzelner Bestimmungen ist gesondert zu prüfen. Vorbehalte dürfen Ziel und Zweck des Vertrages nicht widersprechen.

Beispiel

Ein Vertragsstaat schließt Frauen durch Gesetz von bestimmten öffentlichen Ämtern aus. Die Regelung ist an den Verpflichtungen zur gleichen politischen und beruflichen Teilhabe zu messen.

FAQ

Ist CEDAW ein Gericht?

Nein. CEDAW ist ein völkerrechtlicher Vertrag.

Gilt das Übereinkommen automatisch weltweit?

Es bindet die jeweiligen Vertragsstaaten nach Maßgabe ihrer wirksamen Vertragsbindung.

Eröffnet CEDAW allein eine Individualbeschwerde?

Nein. Dafür muss der Staat zusätzlich an das Fakultativprotokoll gebunden sein.

Verwandte Begriffe

Völkerrecht · Völkerrechtlicher Vertrag · Diskriminierungsverbot · Staatenberichtsverfahren · Vorbehalt zu einem völkerrechtlichen Vertrag · Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)

Quellen und weiterführende Informationen

CEDAW: Vertragstext der Vereinten Nationen · Grundrechte: Schutz und Gleichbehandlung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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