Eheaufhebung

Die Eheaufhebung ist die gerichtliche Beendigung einer fehlerhaft geschlossenen Ehe wegen eines gesetzlich bestimmten Aufhebungsgrundes. Anders als die Scheidung knüpft sie nicht an das spätere Scheitern, sondern an einen Mangel bei der Eheschließung an. Gründe können etwa fehlende Ehefähigkeit, eine bestehende Ehe, Geschäftsunfähigkeit, Irrtum, arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung sein. Die Aufhebung setzt grundsätzlich einen Beschluss des Familiengerichts voraus.

Aufhebungsgründe

Die Gründe sind gesetzlich abschließend geregelt. Nicht jeder Fehler führt zur Aufhebung; Ausschlussgründe und Antragsfristen können entgegenstehen.

Rechtsfolgen

Die Ehe endet grundsätzlich erst mit Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses. Für Unterhalt, Vermögensausgleich und weitere Folgen gelten besondere Vorschriften.

Beispiel

Wurde ein Ehegatte durch eine widerrechtliche Drohung zur Eheschließung bestimmt, kann er unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Aufhebung beantragen.

Häufige Fragen

Ist Eheaufhebung dasselbe wie Scheidung?

Nein. Die Scheidung betrifft die gescheiterte, ursprünglich ordnungsgemäß geschlossene Ehe; die Aufhebung einen Mangel bei ihrer Begründung.

Wird die Ehe rückwirkend beseitigt?

Grundsätzlich endet sie erst für die Zukunft mit Rechtskraft der Entscheidung.

Verwandte Begriffe

Ehe, Eheschließung, Familienrecht. Gesetzliche Einzelheiten enthalten die §§ 1313 ff. BGB.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Arbeitsrecht

    Arbeitsrecht ist die Gesamtheit der Rechtsnormen, welche die abhängige Beschäftigung und die kollektiven Beziehungen im Arbeitsleben regeln. Das Individualarbeitsrecht betrifft vor allem das Verhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, etwa Begründung, Inhalt und Beendigung des Arbeitsvertrags. Das kollektive Arbeitsrecht behandelt insbesondere Betriebsverfassung, Tarifverträge und Arbeitskampf. Die Regelungen verteilen sich auf zahlreiche Gesetze sowie auf Richterrecht und…

  • Testament

    Das Testament ist eine einseitige Verfügung von Todes wegen, mit der ein Erblasser bestimmt, wie sein Vermögen nach seinem Tod verteilt werden soll. Er kann insbesondere Erben einsetzen, Vermächtnisse anordnen, Auflagen erteilen oder einen Testamentsvollstrecker bestimmen. Ein Testament kann eigenhändig oder notariell errichtet werden und bleibt grundsätzlich widerruflich. Seine Wirksamkeit setzt Testierfähigkeit sowie die Einhaltung…

  • |

    Gesetz über die religiöse Kindererziehung

    Das Gesetz über die religiöse Kindererziehung regelt, wer über die religiöse Erziehung eines Kindes entscheidet und wie der Kindeswille berücksichtigt wird. Grundsätzlich bestimmen die Sorgeberechtigten einvernehmlich; bei Streit gelten familienrechtliche Entscheidungsregeln. Das Gesetz enthält altersabhängige Mitwirkungsrechte und begründet mit Vollendung des 14. Lebensjahres die volle Religionsmündigkeit. Es schützt damit das Elternrecht, die Religionsfreiheit und das…

  • Arbeitsvertrag

    Der Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, durch den sich ein Arbeitnehmer zur weisungsgebundenen, fremdbestimmten Arbeit und der Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Er begründet ein Dauerschuldverhältnis mit gegenseitigen Haupt- und Nebenpflichten. Inhalt und Durchführung werden nicht nur durch die Vereinbarung, sondern auch durch zwingende Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen geprägt. Für den Arbeitnehmer gelten…

  • Grundbuch

    Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, in dem Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und die daran bestehenden dinglichen Rechtsverhältnisse verzeichnet werden. Es enthält insbesondere Angaben zum Grundstück, zum Eigentümer sowie zu Belastungen wie Grundschulden, Hypotheken, Grunddienstbarkeiten und Nießbrauch. Geführt wird es von den Grundbuchämtern. Eintragungen genießen besonderen Vertrauensschutz und sind für Erwerb, Belastung und Prüfung von Immobilienrechten…

  • Vaterschaftsanfechtung

    Die Vaterschaftsanfechtung ist das gerichtliche Verfahren, mit dem eine bestehende rechtliche Vaterschaft unter gesetzlichen Voraussetzungen beseitigt werden kann. Anfechtungsberechtigt sind nur die gesetzlich bestimmten Personen, insbesondere der rechtliche Vater, die Mutter, das Kind und unter engen Voraussetzungen der biologische Vater. Es gelten Fristen und besondere familiengerichtliche Verfahrensregeln. Eine erfolgreiche Anfechtung wirkt grundsätzlich auf den Zeitpunkt…