Naturalunterhalt

Naturalunterhalt ist Unterhalt, der nicht durch Geldzahlung, sondern durch tatsächliche Versorgung erbracht wird. Dazu gehören insbesondere Wohnung, Nahrung, Kleidung, Pflege, Betreuung und Erziehung. Bei einem minderjährigen Kind erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, seine Unterhaltspflicht regelmäßig auf diese Weise. Der andere Elternteil schuldet grundsätzlich Barunterhalt. Beide Leistungsformen sind rechtlich grundsätzlich gleichwertig, können im Einzelfall aber unterschiedlich zu bemessen sein.

Typische Leistungen

Naturalunterhalt umfasst die alltägliche Deckung des Lebensbedarfs und die persönliche Betreuung. Er ist mehr als die bloße Bereitstellung einer Wohnung.

Abgrenzung

Beim Barunterhalt wird der Bedarf durch Geld gedeckt. Im gemeinsamen Haushalt leisten Eltern häufig eine Mischung aus Natural- und Barleistungen.

Beispiel

Ein Elternteil stellt dem Kind Wohnraum, Mahlzeiten und Kleidung bereit und übernimmt Schulbegleitung sowie tägliche Betreuung.

Häufige Fragen

Kann Naturalunterhalt durch Geld ersetzt werden?

Das hängt von Alter, Wohnsituation und Art des Unterhaltsverhältnisses ab.

Wie gilt dies beim Wechselmodell?

Dann tragen häufig beide Eltern Natural- und Barunterhaltsanteile; die Berechnung ist gesondert vorzunehmen.

Verwandte Begriffe

Kindesunterhalt, Scheidungsfolgen, Getrenntleben.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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