Unterhaltspflicht

Eine Unterhaltspflicht ist die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, den Lebensbedarf eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern. Im Familienrecht bestehen Unterhaltspflichten insbesondere zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen Ehegatten während der Ehe, Trennung und unter besonderen Voraussetzungen nach der Scheidung. Ein Anspruch setzt regelmäßig Bedürftigkeit des Berechtigten und Leistungsfähigkeit des Pflichtigen voraus. Art, Rang, Umfang und Dauer unterscheiden sich nach dem jeweiligen Unterhaltsverhältnis.

Voraussetzungen

Der Berechtigte muss seinen Bedarf nicht selbst decken können. Der Pflichtige muss unter Wahrung seines Selbstbehalts leistungsfähig sein.

Formen

Unterhalt kann als Barunterhalt oder Naturalunterhalt geleistet werden. Maßgeblich sind Gesetz und konkrete Lebensverhältnisse.

Beispiel

Eltern sind ihrem minderjährigen Kind unterhaltspflichtig und müssen im Rahmen ihrer Möglichkeiten dessen angemessenen Lebensbedarf decken.

Häufige Fragen

Gibt es eine feste Höhe?

Nein. Bedarf, Einkommen, Rang und Selbstbehalt bestimmen die Höhe.

Kann rückwirkend Unterhalt verlangt werden?

Nur unter besonderen Voraussetzungen, etwa ab Verzug oder einer Aufforderung zur Auskunft.

Verwandte Begriffe

Kindesunterhalt, Nachehelicher Unterhalt, Trennungsunterhalt. Rechtsgrundlagen finden sich im BGB.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Kindeswohlgefährdung

    Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn für das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes eine gegenwärtige Gefahr besteht, bei deren Fortdauer mit erheblicher Schädigung zu rechnen ist. Sind Eltern nicht bereit oder in der Lage, die Gefahr abzuwenden, muss das Familiengericht die erforderlichen und verhältnismäßigen Schutzmaßnahmen treffen. Eingriffe in die elterliche Sorge reichen von konkreten…

  • Sachmangel

    Ein Sachmangel liegt vor, wenn eine Sache bei Gefahrübergang nicht den subjektiven, objektiven oder Montageanforderungen entspricht. Im Kaufrecht ist insbesondere entscheidend, ob sie die vereinbarte Beschaffenheit besitzt, sich für die vertraglich vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung eignet und die übliche Beschaffenheit aufweist. Ein Sachmangel löst die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus. Subjektive Anforderungen Die Sache muss insbesondere die…

  • Adoption

    Die Adoption ist die durch gerichtliche Entscheidung begründete rechtliche Annahme einer Person als Kind. Bei der Minderjährigenadoption entsteht grundsätzlich ein vollständiges Eltern-Kind-Verhältnis zu den Annehmenden; die bisherigen verwandtschaftlichen Rechtsbeziehungen erlöschen regelmäßig. Maßgeblicher Prüfungsmaßstab ist das Wohl des Kindes und die Erwartung, dass ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Erforderlich sind gesetzlich bestimmte Einwilligungen und eine notarielle Antragstellung. Für…

  • Umgangsausschluss

    Ein Umgangsausschluss ist die familiengerichtliche Untersagung des Kontakts zwischen einem Kind und einem grundsätzlich umgangsberechtigten Elternteil oder einer anderen Bezugsperson. Weil Umgang regelmäßig dem Kindeswohl dient und familiäre Beziehungen grundrechtlich geschützt sind, ist der Ausschluss nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Für einen längerfristigen oder dauerhaften Ausschluss muss andernfalls eine konkrete Gefährdung der körperlichen oder seelischen…

  • Mieter

    Ein Mieter ist der Vertragspartner, dem der Vermieter eine Sache gegen Zahlung der vereinbarten Miete zum Gebrauch überlässt. Seine Rechtsstellung ergibt sich aus dem Mietvertrag und den §§ 535 ff. BGB. Bei Wohnraum schützen zahlreiche zwingende Vorschriften den Mieter, insbesondere im Zusammenhang mit Mängeln, Mieterhöhungen und Kündigungen. Der Mieter wird regelmäßig Besitzer der Mietsache, ohne…