Gemeinsames Sorgerecht

Gemeinsames Sorgerecht bedeutet, dass beide Eltern die elterliche Sorge für ihr minderjähriges Kind gemeinsam tragen. Sie müssen Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung grundsätzlich einvernehmlich entscheiden. Lebt das Kind überwiegend bei einem Elternteil, darf dieser alltägliche Angelegenheiten regelmäßig allein regeln. Trennung oder Scheidung beenden die gemeinsame Sorge nicht automatisch. Bei dauerhaftem erheblichen Streit kann das Familiengericht einzelne Entscheidungsbefugnisse oder die Sorge ganz oder teilweise übertragen.

Wichtige und alltägliche Entscheidungen

Schulwahl, größere medizinische Eingriffe und grundlegende Aufenthaltsfragen sind meist bedeutsam. Ernährung, gewöhnliche Freizeit und Tagesablauf gehören regelmäßig zum Alltag.

Konflikte

Können Eltern sich in einer wichtigen Einzelfrage nicht einigen, kann das Gericht die Entscheidung einem Elternteil übertragen.

Beispiel

Über einen gewöhnlichen Arztbesuch entscheidet der betreuende Elternteil, über eine nicht dringliche größere Operation grundsätzlich beide.

Häufige Fragen

Ist gemeinsames Sorgerecht ein Wechselmodell?

Nein. Sorge und Betreuungsmodell sind rechtlich zu unterscheiden.

Kann es aufgehoben werden?

Ja, wenn die Übertragung auf einen Elternteil dem Kindeswohl am besten entspricht.

Verwandte Begriffe

Personensorge, Vermögenssorge, Trennung.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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