Steuertatbestand
Der Steuertatbestand ist die Gesamtheit der gesetzlichen Voraussetzungen, an deren Verwirklichung ein Steuergesetz die Entstehung eines Steueranspruchs knüpft. Er bestimmt insbesondere den Steuerpflichtigen, den Steuergegenstand, die Bemessungsgrundlage und den Steuersatz. Erst wenn die im Gesetz festgelegten Merkmale erfüllt sind, entsteht die jeweilige Steuer.
Bestandteile
Zum Steuertatbestand gehören regelmäßig das Steuersubjekt, das Steuerobjekt, die zeitliche und örtliche Anknüpfung sowie Vorschriften zur Berechnung. Befreiungen und Freibeträge können die Belastung ausschließen oder vermindern.
Gesetzmäßigkeit der Besteuerung
Wegen des Gesetzesvorbehalts darf eine Steuer nur erhoben werden, wenn ihre wesentlichen Voraussetzungen gesetzlich bestimmt sind. Die Finanzbehörde ist an den gesetzlichen Tatbestand gebunden und darf keine Steuer allein nach Zweckmäßigkeit erheben.
Beispiel
Bei der Umsatzsteuer kann eine entgeltliche Lieferung eines Unternehmers im Inland den steuerbaren Tatbestand erfüllen. Ob eine Befreiung greift und welcher Satz gilt, richtet sich nach weiteren Vorschriften.
Häufige Fragen
Wann entsteht der Steueranspruch?
Nach § 38 AO, sobald der gesetzliche Steuertatbestand vollständig verwirklicht ist.
Ist jeder wirtschaftliche Vorgang steuerpflichtig?
Nein. Entscheidend ist allein, ob ein Gesetz den Vorgang erfasst und keine Ausnahme oder Befreiung eingreift.
Verwandte Begriffe
Steuerpflicht, Steueranspruch, Bemessungsgrundlage, Steuersatz, Steuerbefreiung
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