Schätzung der Besteuerungsgrundlagen

Die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist ein Verfahren, mit dem die Finanzbehörde steuerlich erhebliche Werte näherungsweise ermittelt, wenn sie diese nicht sicher feststellen oder berechnen kann. Sie kommt insbesondere bei fehlenden, unvollständigen oder nicht glaubhaften Aufzeichnungen und Erklärungen in Betracht. Rechtsgrundlage ist § 162 der Abgabenordnung.

Voraussetzungen

Eine Schätzung ist erforderlich, wenn Besteuerungsgrundlagen nicht ermittelt werden können. Typische Fälle sind eine nicht abgegebene Steuererklärung, Buchführungsmängel oder verweigerte Mitwirkung.

Schätzungsmethode

Die Behörde muss alle bedeutsamen Umstände berücksichtigen und ein schlüssiges, wirtschaftlich mögliches Ergebnis anstreben. Zulässig sind etwa Richtsatzvergleiche, Geldverkehrs- oder Vermögenszuwachsrechnungen.

Beispiel

Fehlen bei einem Betrieb wesentliche Kassenaufzeichnungen, kann das Finanzamt Umsätze anhand vergleichbarer Betriebe und betrieblicher Kennzahlen schätzen.

Häufige Fragen

Darf die Schätzung bestrafen?

Nein. Sie soll die wahrscheinlich zutreffenden Besteuerungsgrundlagen ermitteln, darf aber Unsicherheiten zulasten des Verantwortlichen berücksichtigen.

Kann man dagegen vorgehen?

Ja. Der darauf beruhende Steuerbescheid kann mit Einspruch angefochten werden.

Verwandte Begriffe

Besteuerungsgrundlagen, Steuererklärung, Steuerbescheid, Mitwirkungspflicht, Betriebsprüfung

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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