Steuerbescheid

Ein Steuerbescheid ist ein Verwaltungsakt, mit dem eine Finanzbehörde eine Steuer festsetzt oder eine Steuerfestsetzung ablehnt. Er bestimmt insbesondere Steuerart, Betrag und Steuerschuldner und gibt bekannt, wann eine Zahlung fällig ist. Gegen einen fehlerhaften Steuerbescheid kann der Betroffene grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen.

Inhalt und Wirkung

Die Anforderungen ergeben sich insbesondere aus §§ 155 und 157 AO. Der Bescheid konkretisiert den gesetzlichen Steueranspruch und bildet regelmäßig die Grundlage für dessen Erhebung und Vollstreckung.

Bekanntgabe und Bestandskraft

Wirksam wird der Steuerbescheid mit seiner Bekanntgabe. Wird er nicht rechtzeitig angefochten, tritt grundsätzlich Bestandskraft ein. Änderungen bleiben nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen der AO möglich.

Beispiel

Nach Eingang einer Steuererklärung setzt das Finanzamt die Einkommensteuer fest. Weicht es von den Angaben ab, muss der Steuerpflichtige prüfen, ob ein Einspruch erforderlich ist.

Häufige Fragen

Wie kann ein Steuerbescheid angefochten werden?

Regelmäßig durch Einspruch bei der zuständigen Finanzbehörde. Die Rechtsbehelfsbelehrung nennt Form und Frist.

Stoppt der Einspruch die Zahlungspflicht?

Nein. Ein Einspruch hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Dafür kann ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung erforderlich sein.

Verwandte Begriffe

Steuerfestsetzung, Steuererklärung, Einspruch, Bekanntgabe, Bestandskraft, Aussetzung der Vollziehung

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