Actio libera in causa
Actio libera in causa bezeichnet eine Rechtsfigur für Fälle, in denen der Täter sich vor der Tat schuldhaft in einen Zustand der Schuldunfähigkeit versetzt. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine genaue Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die hierzu entwickelte strafgerichtliche Rechtsprechung.
Rechtliche Bedeutung
Die rechtliche Bedeutung folgt insbesondere aus dem Allgemeinen Teil des Strafgesetzbuchs und der strafgerichtlichen Rechtsprechung.
Voraussetzungen und Folgen
Voraussetzungen und dogmatische Begründung sind umstritten; besonders relevant ist vorverlagerter Tatentschluss
Beispiel
Der Täter berauscht sich gezielt, um anschließend die geplante Tat auszuführen
Häufige Fragen
Welche Rechtsgrundlagen sind maßgeblich?
Entscheidend sind insbesondere die Vorschriften des Allgemeinen Teils des StGB sowie die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.
Warum ist die Abgrenzung wichtig?
Von ihr hängen Tatbestand, Vorsatz, Schuld, Beteiligungsform oder die Möglichkeit einer Strafbefreiung ab.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Vorsatz, Tatbestand
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