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  • Barunterhalt

    Barunterhalt ist Unterhalt, der durch regelmäßige Geldzahlungen geleistet wird. Bei getrennt lebenden Eltern schuldet ihn für ein minderjähriges Kind grundsätzlich der Elternteil, der das Kind nicht überwiegend betreut. Der betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht meist durch Naturalunterhalt. Die Höhe des Barunterhalts richtet sich insbesondere nach Bedarf, Einkommen, Leistungsfähigkeit, Rang des Berechtigten sowie anzurechnendem Kindergeld und…

  • Kindesunterhalt

    Kindesunterhalt ist der gesetzliche Anspruch eines Kindes gegen seine Eltern auf Deckung seines gesamten Lebensbedarfs. Er umfasst insbesondere Ernährung, Wohnung, Kleidung, Bildung, Betreuung und angemessene persönliche Bedürfnisse. Leben die Eltern getrennt, erfüllt der betreuende Elternteil seine Pflicht bei minderjährigen Kindern regelmäßig durch Pflege und Erziehung als Naturalunterhalt; der andere leistet grundsätzlich Barunterhalt. Höhe und Leistungsfähigkeit…

  • Nachehelicher Unterhalt

    Nachehelicher Unterhalt ist der Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen verlangen kann. Ausgangspunkt ist der Grundsatz der Eigenverantwortung: Jeder Ehegatte soll grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Ein Anspruch besteht nur bei einem gesetzlichen Unterhaltstatbestand, etwa wegen Kinderbetreuung, Alters, Krankheit, Erwerbslosigkeit, unzureichender Einkünfte oder Ausbildung. Zusätzlich müssen Bedürftigkeit…

  • Trennungsunterhalt

    Trennungsunterhalt ist der Unterhalt, den ein getrennt lebender Ehegatte unter den Voraussetzungen des § 1361 BGB bis zur Rechtskraft der Scheidung verlangen kann. Er soll die ehelichen Lebensverhältnisse während der Trennung grundsätzlich absichern. Erforderlich sind insbesondere Bedürftigkeit des Berechtigten und Leistungsfähigkeit des Verpflichteten. Nach der Scheidung endet der Anspruch; an seine Stelle kann unter anderen…

  • Endvermögen

    Das Endvermögen ist im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands gehört. Es wird dem Anfangsvermögen gegenübergestellt; die positive Differenz bildet grundsätzlich den Zugewinn. Maßgeblicher Stichtag ist je nach Beendigungsgrund unterschiedlich. Bei Scheidung kommt für die Berechnung regelmäßig der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags besondere…

  • Anfangsvermögen

    Das Anfangsvermögen ist im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug seiner Verbindlichkeiten bei Eintritt des Güterstands gehört. Es bildet zusammen mit dem Endvermögen die Grundlage für die Berechnung des Zugewinns. Bestimmte Erwerbe während der Ehe, insbesondere Erbschaften und Schenkungen, werden dem Anfangsvermögen nach gesetzlichen Regeln hinzugerechnet. Der Wert wird grundsätzlich…

  • Gütergemeinschaft

    Die Gütergemeinschaft ist ein vertraglicher Güterstand, bei dem das Vermögen der Ehegatten grundsätzlich gemeinschaftliches Gesamtgut wird. Sie entsteht nur durch notariell beurkundeten Ehevertrag und ist vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu unterscheiden. Neben dem Gesamtgut können Vorbehaltsgut und Sondergut bestehen. Verwaltung, Haftung und Auseinandersetzung folgen besonderen gesetzlichen Regeln, weshalb die Gütergemeinschaft rechtlich deutlich komplexer als…

  • Gütertrennung

    Die Gütertrennung ist ein vertraglicher Güterstand, bei dem die Vermögen der Ehegatten vollständig getrennt bleiben und bei Beendigung der Ehe grundsätzlich kein Zugewinnausgleich stattfindet. Sie muss durch notariell beurkundeten Ehevertrag vereinbart oder kann als gesetzliche Folge bestimmter güterrechtlicher Entscheidungen eintreten. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbst und haftet grundsätzlich nur für eigene Schulden. Erb- und…

  • Güterstand

    Der Güterstand regelt die vermögensrechtlichen Beziehungen von Ehegatten während der Ehe und bei ihrer Beendigung. Ohne Ehevertrag leben Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Durch notariellen Ehevertrag können sie insbesondere Gütertrennung oder Gütergemeinschaft vereinbaren oder den gesetzlichen Güterstand verändern. Der Güterstand bestimmt nicht automatisch, wem einzelne Gegenstände gehören; Eigentum und güterrechtlicher Ausgleich sind voneinander zu…

  • Ehewohnung

    Die Ehewohnung ist die Wohnung, die Ehegatten während der Ehe gemeinsam als Mittelpunkt ihres häuslichen Lebens genutzt haben. Bei Trennung und Scheidung kann geregelt werden, wer sie vorläufig oder dauerhaft nutzen darf. Maßgeblich sind insbesondere das Wohl gemeinsamer Kinder, die Lebensverhältnisse der Ehegatten und unbillige Härten. Eigentum oder Mietvertragsstellung entscheiden nicht allein über die vorläufige…