Ehefähigkeit
Die Ehefähigkeit bezeichnet die rechtliche Fähigkeit eines Menschen, wirksam eine Ehe einzugehen. Nach deutschem Recht setzt sie grundsätzlich Volljährigkeit voraus. Eine Ehe darf daher nicht vor Eintritt der Volljährigkeit geschlossen werden. Die Ehefähigkeit ist von Eheverboten zu unterscheiden: Auch ein volljähriger Mensch kann an einer Eheschließung gehindert sein, etwa weil bereits eine Ehe besteht oder…