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  • Hausratsteilung

    Die Hausratsteilung ist die Verteilung der während der Ehe für den gemeinsamen Haushalt angeschafften und genutzten Haushaltsgegenstände anlässlich der Trennung oder Scheidung. Maßgeblich sind Eigentum, Billigkeit und die Bedürfnisse beider Ehegatten sowie gemeinsamer Kinder. Zum Hausrat können Möbel, Haushaltsgeräte und andere Gegenstände der Haushaltsführung gehören. Persönliche Sachen, beruflich genutzte Gegenstände und reine Kapitalanlagen zählen regelmäßig…

  • Versorgungsausgleich

    Der Versorgungsausgleich ist der bei einer Scheidung grundsätzlich stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Anrechte auf Alters- und Invaliditätsversorgung. Jeder Ehegatte soll an den in der Ehe erwirtschafteten Versorgungswerten grundsätzlich zur Hälfte teilhaben. Erfasst werden insbesondere gesetzliche Rentenanrechte, Beamtenversorgung und betriebliche oder private Altersvorsorge. Das Familiengericht führt den Ausgleich regelmäßig von Amts wegen durch,…

  • Scheidungsfolgenvereinbarung

    Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Vertrag, mit dem Ehegatten die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen ihrer Trennung oder Scheidung einvernehmlich regeln. Gegenstand können insbesondere Zugewinnausgleich, Unterhalt, Versorgungsausgleich, Ehewohnung, Hausratsteilung und Vermögensfragen sein. Vereinbarungen zu Sorge und Umgang sind nur eingeschränkt bindend, weil das Kindeswohl maßgeblich bleibt. Je nach Inhalt ist notarielle Beurkundung oder eine gerichtliche Protokollierung erforderlich….

  • Scheidungsfolgen

    Scheidungsfolgen sind die rechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen einer Scheidung. Dazu gehören insbesondere Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt, Verteilung von Hausrat und Ehewohnung sowie namensrechtliche Fragen. Sind gemeinsame Kinder betroffen, können außerdem elterliche Sorge, Umgang und Kindesunterhalt zu regeln sein. Manche Folgen prüft das Familiengericht von Amts wegen, andere nur auf Antrag. Ehegatten können zahlreiche Punkte in…

  • Härtefallscheidung

    Die Härtefallscheidung ist die ausnahmsweise Scheidung einer Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres. Nach § 1565 Abs. 2 BGB setzt sie voraus, dass die Fortsetzung der Ehe für den antragstellenden Ehegatten aus Gründen, die in der Person des anderen liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde. Die Anforderungen sind hoch; gewöhnliche Trennungskonflikte oder der bloße Wunsch nach…

  • Zerrüttungsprinzip

    Das Zerrüttungsprinzip besagt, dass eine Ehe geschieden werden kann, wenn sie gescheitert ist. Auf ein Verschulden eines Ehegatten kommt es grundsätzlich nicht an. Gescheitert ist die Ehe, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass sie wiederhergestellt wird. Das Gesetz knüpft hierfür vor allem an die Dauer des Getrenntlebens an…

  • Getrenntleben

    Getrenntleben liegt nach § 1567 BGB vor, wenn zwischen Ehegatten keine häusliche Gemeinschaft besteht und mindestens einer sie erkennbar nicht wiederherstellen will, weil er die eheliche Lebensgemeinschaft ablehnt. Es ist damit sowohl eine tatsächliche Trennung der Lebensbereiche als auch ein entsprechender Trennungswille erforderlich. Ehegatten können auch innerhalb derselben Wohnung getrennt leben. Das Getrenntleben ist Ausgangspunkt…

  • Trennungsjahr

    Das Trennungsjahr ist der Zeitraum, in dem Ehegatten grundsätzlich mindestens ein Jahr getrennt leben müssen, bevor ihre Ehe geschieden werden kann. Es soll verdeutlichen, dass die eheliche Lebensgemeinschaft endgültig gescheitert ist, und eine übereilte Scheidung verhindern. Das Jahr beginnt mit der tatsächlichen Trennung, nicht erst mit einem anwaltlichen Schreiben oder dem Scheidungsantrag. Kurze Versöhnungsversuche unterbrechen…

  • Trennung

    Die Trennung bezeichnet im Familienrecht die Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft zwischen Ehegatten, wenn mindestens einer von ihnen die eheliche Lebensgemeinschaft erkennbar nicht mehr herstellen will. Sie beendet die Ehe noch nicht, ist aber regelmäßig Voraussetzung einer späteren Scheidung. Getrenntleben kann auch innerhalb derselben Wohnung vorliegen, wenn die Partner ihre Lebensbereiche konsequent voneinander abgrenzen. Mit der…

  • Eheaufhebung

    Die Eheaufhebung ist die gerichtliche Beendigung einer fehlerhaft geschlossenen Ehe wegen eines gesetzlich bestimmten Aufhebungsgrundes. Anders als die Scheidung knüpft sie nicht an das spätere Scheitern, sondern an einen Mangel bei der Eheschließung an. Gründe können etwa fehlende Ehefähigkeit, eine bestehende Ehe, Geschäftsunfähigkeit, Irrtum, arglistige Täuschung oder widerrechtliche Drohung sein. Die Aufhebung setzt grundsätzlich einen…