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  • Wechselmodell

    Das Wechselmodell ist eine Betreuungsform, bei der ein Kind nach der Trennung seiner Eltern in beiden Haushalten annähernd gleichwertig betreut wird. Entscheidend ist nicht eine mathematisch exakt hälftige Zeitaufteilung, sondern eine wesentliche Mitverantwortung beider Eltern für Alltag und Versorgung. Das Wechselmodell setzt eine tragfähige Organisation voraus und muss dem Kindeswohl entsprechen. Es beeinflusst Alltagsentscheidungen und…

  • Residenzmodell

    Das Residenzmodell ist ein Betreuungsmodell nach der Trennung der Eltern, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Lebensmittelpunkt überwiegend bei einem Elternteil hat und mit dem anderen regelmäßig Umgang pflegt. Der betreuende Elternteil leistet typischerweise Naturalunterhalt, der andere grundsätzlich Barunterhalt. Das Modell sagt nicht zwingend etwas über das gemeinsame Sorgerecht aus. Ausgestaltung und Umgangszeiten richten sich…

  • Bindungstoleranz

    Bindungstoleranz bezeichnet im Familienrecht die Fähigkeit und Bereitschaft eines Elternteils, die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil und zu weiteren wichtigen Bezugspersonen zu akzeptieren und zu fördern. Sie ist ein Kriterium bei Entscheidungen über elterliche Sorge, Aufenthalt und Umgang. Maßgeblich bleibt das Kindeswohl. Fehlende Bindungstoleranz kann problematisch sein, rechtfertigt für sich allein aber nicht automatisch…

  • Kindeswille

    Der Kindeswille ist die vom Kind geäußerte oder anderweitig erkennbare Vorstellung darüber, wie eine es betreffende Angelegenheit entschieden werden soll. In familiengerichtlichen Verfahren ist er entsprechend Alter, Reife, Zielstrebigkeit und innerer Bindung zu berücksichtigen. Er ist ein eigenständiges Element des Kindeswohls, entscheidet aber nicht automatisch allein. Das Gericht muss prüfen, ob der Wille autonom, stabil…

  • Kindeswohlgefährdung

    Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn für das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes eine gegenwärtige Gefahr besteht, bei deren Fortdauer mit erheblicher Schädigung zu rechnen ist. Sind Eltern nicht bereit oder in der Lage, die Gefahr abzuwenden, muss das Familiengericht die erforderlichen und verhältnismäßigen Schutzmaßnahmen treffen. Eingriffe in die elterliche Sorge reichen von konkreten…

  • Kindeswohl

    Das Kindeswohl ist der zentrale Bewertungsmaßstab des Kindschaftsrechts. Es bezeichnet die Gesamtheit der Bedingungen, die eine gesunde körperliche, geistige, seelische und soziale Entwicklung des Kindes fördern. Bei gerichtlichen und elterlichen Entscheidungen sind insbesondere Bindungen, Kontinuität, Erziehungsfähigkeit, Fördermöglichkeiten, Schutz vor Gefahren und der altersangemessen gewichtete Kindeswille zu berücksichtigen. Das Kindeswohl ist keine starre Formel, sondern verlangt…

  • Entscheidungsbefugnis in Alltagsangelegenheiten

    Die Entscheidungsbefugnis in Alltagsangelegenheiten erlaubt dem Elternteil, bei dem sich ein Kind gewöhnlich aufhält, häufig vorkommende Entscheidungen ohne Zustimmung des mitsorgeberechtigten Elternteils zu treffen. Voraussetzung ist gemeinsames Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern. Alltagsangelegenheiten haben regelmäßig keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes. Fragen von erheblicher Bedeutung müssen dagegen grundsätzlich gemeinsam entschieden werden. Das…

  • Aufenthaltsbestimmungsrecht

    Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist der Teil der Personensorge, der die Entscheidung umfasst, wo sich ein minderjähriges Kind gewöhnlich und vorübergehend aufhält. Dazu gehören insbesondere Wohnort, Umzug und bestimmte Reisen. Bei gemeinsamem Sorgerecht müssen Eltern Entscheidungen von erheblicher Bedeutung gemeinsam treffen. Können sie sich nicht einigen, kann das Familiengericht die Entscheidungsbefugnis oder diesen Teil der Sorge einem…

  • Vermögenssorge

    Die Vermögenssorge ist der Teil der elterlichen Sorge, der Verwaltung, Erhaltung und rechtliche Vertretung in Vermögensangelegenheiten des minderjährigen Kindes umfasst. Eltern müssen das Kindesvermögen wirtschaftlich und ausschließlich im Interesse des Kindes verwalten. Für bestimmte besonders bedeutsame Rechtsgeschäfte ist eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich. Eigene Vermögensinteressen der Eltern dürfen nicht mit denen des Kindes vermischt werden; bei…

  • Personensorge

    Die Personensorge ist der Teil der elterlichen Sorge, der die persönlichen Angelegenheiten eines minderjährigen Kindes betrifft. Sie umfasst insbesondere Pflege, Erziehung, Beaufsichtigung, Aufenthaltsbestimmung, Gesundheit, schulische und berufliche Ausbildung sowie die Bestimmung des Umgangs mit Dritten innerhalb gesetzlicher Grenzen. Eltern müssen dabei die wachsende Selbstständigkeit und den Willen des Kindes berücksichtigen. Sämtliche Entscheidungen sind am Kindeswohl…